Antwort Sind Fenster und Balkontüren Gemeinschaftseigentum? Weitere Antworten – Ist eine Balkontür Gemeinschaftseigentum
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.3. Was gehört beim Fenster zum Gemeinschaftseigentum Die Fensterläden. Die Verglasung. Die äußeren Fensterrahmen. Der äußere Fenstersims. Die äußeren Fensterbänke. Außenjalousien, Rollläden, Markisen. Vereinbarungen, […]