Ist das Führen eines Bautagebuches Pflicht?
Das Bautagebuch ist immer zu führen, außer bei wenigen privaten Projekten. Zuständig dafür ist der Architekt oder der Bauleiter. Dokumentiert wird hier der Baufortschritt bzw. -ablauf.Inhalt: Was muss ins Bautagebuch

  1. Angaben zur Immobilie und zum Auftraggeber (Einfamilienhaus der Familie A)
  2. Datum des Eintrags.
  3. Angaben zum allgemeinen Baufortschritt.
  4. Angaben zum aktuellen Wetter: vor allem dann, wenn die Witterung Einfluss auf den Baufortschritt haben könnte, wie Frost oder Sturm.

Bei einem Bautagebuch handelt es sich um ein Dokument, in welchem der Entstehungsprozess eines Bauwerks festgehalten wird. Neben dem Baufortschritt können dort auch Störungen beim Bauen dokumentiert werden. Es wird vom verantwortlichen Architekten oder Bauleiter meist taggleich, detailliert und kontinuierlich geführt.

Was gehört in einen Bautagesbericht wichtig : Witterung (Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen) Qualifikation und Anzahl der auf der Baustelle arbeitenden Handwerker/Fachleute. andere Gewerke, Betriebe, mögliche Nachunternehmer. Wesentliche Angaben des Baufortschritts (Beginn und Ende umfangreicherer Bauleistungen wie beispielsweise Betonierarbeiten)

Wem gehört das Bautagebuch

Im Prinzip versteht man unter einem Bautagebuch tatsächlich eine Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes. In der Regel ist es jedoch nicht der private Bauherr, der dieses führt, sondern der Bauleiter oder Architekt.

Für wen ist das Bautagebuch : Das Bautagebuch hat eine große Bedeutung, vor allem für die Zeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Der Auftraggeber benötigt es, um den Bauablauf und die Vorkommnisse am Bau nachvollziehen und sich ent- sprechend mit den ausführenden Unternehmern ausei- nandersetzen zu können.

Das Bautagebuch soll als Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes dienen. Lediglich bei kleineren Baumaßnahmen sollte auf das Führen eines Bautagebuchs verzichtet werden. Bei staatlichen Baumaßnahmen fordert der Bundesrechnungshof ab einem Auftragsvolumen von 50.000 € ein Bautagebuch.

Insbesondere bei größeren Bauvorhaben müssen häufig auch die ausführenden Unternehmen ein Bautagebuch führen. Doch selbst in diesem Fall muss der Bauleiter bzw. Architekt weiterhin sein eigenes Dokument schreiben.