Ist die Flexirente eine Vollrente?
Die wichtigsten Änderungen durch das Flexirentengesetz an der gesetzlichen Altersrente sind: Flexiblere Teilrente und Hinzuverdienstgrenze, früher mögliche Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen, Rentenzuschlag und mehr Rente durch freiwillige Beiträge, wenn man später in den Ruhestand geht.Die Vollrente ist die gesamte Altersrente, im Gegensatz zur Teilrente. Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.Was ist die Flexi-Rente Mit der Flexi-Rente konnten Teilrente und Hinzuverdienst ab 2017 flexibler und einfacher als vorher miteinander kombiniert werden. Dies sollte das längere und flexiblere Weiterarbeiten fördern. Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen.

Ist die Flexirente steuerfrei : Sie müssen die Beschäftigung auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Die Altersrente wird Ihnen voll ausgezahlt. Wenn Sie allerdings mehr als 520 Euro im Monat hinzuverdienen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen versteuern.

Wann endet die Flexirente

Als weitere Regelung aus dem Flexirentengesetz entfällt der bisher anfallende Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Welche Vorteile hat die Flexirente : Grundsätzlich ermöglicht die „Flexirente“ einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Wer etwa mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Wer ab 1964 geboren wurde, kann mit 67 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet: Mit 67 Jahren erreichen Ihre Beschäftigten die Regelaltersgrenze und können abschlagsfrei in Rente gehen. Für den 1964 ist es also ab dem 67. Geburtstag im Jahr 2031 so weit.

Für wen lohnt sich die Flexirente

Die Flexirente lohnt sich, wenn für dich eine Frührente infrage kommt und du keine Abschläge in Kauf nehmen willst oder wenn du nach Rentenbeginn weiterarbeiten willst. Durch die Vorverlegung des Rentenbeginns kannst du Vorteile bei der Besteuerung der Rente herausholen.Grundsätzlich ermöglicht die „Flexirente“ einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Wer etwa mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen.Die Flexirente lohnt sich, wenn für dich eine Frührente infrage kommt und du keine Abschläge in Kauf nehmen willst oder wenn du nach Rentenbeginn weiterarbeiten willst. Durch die Vorverlegung des Rentenbeginns kannst du Vorteile bei der Besteuerung der Rente herausholen.

Eine „Teilrente“ ist die aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnete Altersrente in anteiliger Höhe (bis 99%). Voraussetzung für eine Altersrente als Vollrente ist bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro nicht überschreiten.