Von Lars E. Die meisten Unternehmer kennen das Problem: Die Bank rechnet ihre Leistungen über die Kontoauszüge ab. So gibt es dann einmal wieder ein extra Blatt hinter dem Kontoauszug, auf dem beispielsweise die Kontoführungsgebühr oder eine Depotgebühr verrechnet wird.Beleg ist ein Sammelbegriff
Quittungen, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege (auch als Kassenzettel und Kassenbon bekannt), Entnahmebelege, Bewirtungsbelege und Eigenbelege … sie alle werden unter dem Begriff „Beleg" zusammengefasst.Bei unbaren Zahlungen kann zwar der Kontoauszug zur Beweisführung herangezogen werden, er ersetzt aber nicht die Quittung. Die Quittung kann auch als Rechnung verwendet werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen einer Rechnung erfüllt.
Ist ein Kontoauszug eine Rechnung : Kontoauszüge stellen keine Rechnung dar und werden auch nicht vom Finanzamt anerkannt.
Was versteht man unter einem Beleg
Beleg ist der Oberbegriff für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und alle anderen Nachweise, die eine geschäftliche Ausgabe oder Einnahme dokumentieren. Ein Beleg gilt als Beweis für ein bestimmtes Ereignis in Ihrem Unternehmen.
Was zählt in der Buchhaltung als Beleg : Ein Beleg ist demnach der Überbegriff für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und alle anderen Nachweise wie Inventurlisten, welche eine geschäftliche Einnahme oder Ausgabe dokumentieren. Der Beleg ist der elementare Bestandteil der Buchführung, da er die Grundlage für jede Buchung bildet.
Ein Beleg gilt als Beweis für ein bestimmtes Ereignis in Ihrem Unternehmen. In der Regel handelt es sich dabei um Einnahmen oder Ausgaben, aber es gibt zum Beispiel auch Inventurlisten oder Entnahmebelege, die auch als Beleg gelten.
Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden. Beide Ausprägungen sind jedoch gleichermaßen Belege, die für ein Unternehmen buchhalterische Bedeutung haben.
Welche Belege will das Finanzamt sehen
Original oder Kopie Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt immer im Original sehen. Alle anderen Belege und Unterlagen können dem Finanzamt im Original oder in Kopie vorgelegt werden. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.
- Ausgedruckte Kontoauszüge werden vom Finanzamt akzeptiert.
- Unternehmen müssen elektronische Kontoauszüge zusätzlich noch sicher abspeichern.
- Kontoauszüge können auch als Rechnung dienen.
- Die Kontoauszüge der Bank auf Papier sind die sicherste Variante.
In der Buchhaltung herrscht der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Das bedeutet, dass keine Buchung vorgenommen werden darf, wenn kein entsprechender Buchungsbeleg dafür vorhanden ist. Dieser ist nicht nur Grundlage, sondern auch Nachweis für die Richtigkeit der Aufzeichnung.
Arten von Belegen
- Eingangsrechnungen/-gutschriften.
- Kontoauszüge.
- Postbelege.
- Bewirtungsbelege.
- Steuerbescheide.
- Quittungen.
- Schecks.
- Handelsbriefe.
Was zählt alles als Beleg : Ein Beleg ist demnach der Überbegriff für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und alle anderen Nachweise wie Inventurlisten, welche eine geschäftliche Einnahme oder Ausgabe dokumentieren. Der Beleg ist der elementare Bestandteil der Buchführung, da er die Grundlage für jede Buchung bildet.
Welchen Beleg zählt zu den eigenbelegen : Wenn ein Beleg innerhalb eines Unternehmens ausgestellt wird, handelt es sich um einen Eigenbeleg. Er dient aber ebenfalls als Ersatzbeleg für eine nicht vorhandene oder verloren gegangene Rechnung oder Quittung. In manchen Fällen kann aber auch keine Rechnung ausgestellt werden (z.B. Kauf von Privatpersonen).
Was akzeptiert das Finanzamt als Beleg
Alle anderen Belege legt man dem Finanzamt erst dann vor, wenn es diese tatsächlich sehen will. Was ist ein "Beleg" Belege sind zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine und Fahrkarten. Darauf muss stehen, wie viel wofür, wann und wem gezahlt wurde.
Als Oberbegriff fasst die Bezeichnung “Beleg” alle Nachweise zusammen, die meist eine geschäftliche Ausgabe oder Einnahme dokumentieren – dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Kassenbons. Umgangssprachlich wird Beleg oft synonym mit diesen Begriffen verwendet.Welche Belege müssen in die Steuererklärung Wichtige Belege, mit denen Sie Steuern sparen, sind u. a. Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen, Spendenbescheinigungen. Belege müssen nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt kann Belege stichprobenartig anfordern.
Was akzeptiert das Finanzamt ohne Belege : Nichtbeanstandungsgrenzen bei Werbungskosten
In den meisten Fällen billigt das Finanzamt weiterhin die beleglose Angabe der Werbungskosten bis 110 Euro. Für Kontoführungsgebühren gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag auch bei einem kostenlosen Girokonto.