Ist eine Abnahme Pflicht?
Auf das Abnahmeverlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen durchführen, sofern der Bauvertrag keine andere Frist vorsieht. Die Rechtsprechung hat in einem Bauvertrag die Verlän- gerung der Abnahmefrist von 12 Werktagen auf 24 Werktage für zulässig erklärt.Ohne Abnahme ist die Rechnung nicht fällig. Eine Mahnung vor Fälligkeit der Rechnung ist unwirksam, so dass der Kunde nicht in Verzug gerät. Ohne Verzug muss der Kunde auch keine Verzugszinsen zahlen oder eventuelle Rechtsverfolgungskosten des Unternehmers erstatten.Der Auftraggeber kann die (förmliche) Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln verweigern. Lagen keine wesentlichen Mängel vor, dann hätte der Auftraggeber die Abnahme innerhalb der gesetzten Frist erklären müssen. Dass der Auftraggeber dies pflichtwidrig unterlassen hat, kann nicht zulasten des Auftragnehmers gehen.

Was passiert wenn man keine Bauabnahme hat : Ohne Abnahme habe der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Werklohn. Die Bauherrin habe die Bauleistungen jedoch nicht abgenommen, sondern führe im Abnahmeprotokoll 18 Mängel des Bauwerks an. Dem Protokoll sei also keine Billigung der Bauleistungen zu entnehmen, auch das Verhalten der Auftraggeberin spreche dagegen.

Wer muss die Abnahme verlangen

Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer kann daher die förmliche Abnahme verlangen. Nach § 12 Abs. 1 VOB/B hat die Abnahme innerhalb von zwölf Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens stattzufinden. Erforderlich ist, dass hierfür ein Abnahmetermin festgelegt wird.

Wann ist die Abnahme entbehrlich : Dass die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch entbehrlich ist, wenn der Auftraggeber nicht mehr Mängelbeseitigung, sondern nur noch Ansprüche in Geld (Ersatzvornahmekosten, Schadensersatz) geltend macht, entspricht allgemeiner Ansicht und ständiger BGH-Rechtsprechung.

Wenn der Bauherr die Abnahme verweigert

Weigert sich der Bauherr, gemeinsam den Zustand festzustellen, kann der Architekt bzw. Handwerker dies auch einseitig tun und dem Bauherrn dann ein datiertes und unterschriebenes Protokoll übergeben. Vor allem müssen Auftragnehmer jedoch die vorgeworfenen Mängel aufklären.

Grundsätzlich sind Bauherr:innen gesetzlich dazu verpflichtet, ein fertiges Bauwerk abzunehmen, wenn Auftragnehmer:innen dies verlangen.

Wann kann ich eine Bauabnahme verweigern

Uneinigkeit zwischen Baufirma und Bauherr über festgestellte Mängel. Komplettverweigerung der Abnahme durch den Bauherrn aufgrund eines wesentlichen Mangels. Einigkeit zwischen Baufirma und Bauherr über Mängelliste und deren Beseitigung. Einigkeit über die Abnahmefähigkeit der Bauleistungen allgemein.Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewähren Ihnen das Recht, nach Beendigung Ihrer vertraglich zugesicherten Leistungen ein Abnahmeprotokoll vom Bauherrn zu verlangen. Dieses Recht sollten Sie sich unter keinen Umständen entgehen lassen.Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, in der Mängel beanstandet werden können. Können die Auftraggeber:innen beweisen, dass ein Mangel durch einen Fehler der Auftragnehmer:innen entstanden ist, so müssen Auftragnehmer:innen diesen Mangel zeitnah und auf ihre Kosten beseitigen.

Voraussetzung für die Abnahme ist die Fertigstellung des Werkes. Das Werk muss so weit fertiggestellt sein, dass der Besteller es auf seine Erfüllung hin überprüfen kann. Der Unternehmer muss dem Besteller das Werk zur Abnahme anbieten.