Ist eine bildschirmpause gesetzlich vorgeschrieben?
Pausen oder Tätigkeitswechsel müssen bei längerer Arbeit am Bildschirm unbedingt eingeplant werden. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause von mindestens 10 Minuten gehalten werden.Laut § 10 der Bildschirmarbeitsverordnung sind alle 50 Minuten kurze zehnminütige Pausen vorgeschrieben. Diese Zeit sollte dazu genutzt werden, aufzustehen und einen Blick aus dem Fenster zu machen, weil das lange Schauen auf den Bildschirm auf die kurze Distanz sehr belastend ist.Die sogenannten Bildschirmpausen, die etwa 5 bis 10 Minuten pro Stunde betragen sollten, sind nach Anhang 6.1 Abs. 2 ArbStättV verpflichtend, wenn der Arbeitgeber keine andere Tätigkeit, die eine Abwechslung von der Bildschirmarbeit darstellt, anbieten kann.

Wie lange darf man am Bildschirm arbeiten : Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)

Pausen: Da lang andauernde ununterbrochene Bildschirmarbeit sehr belastend ist, sind Pausenregelungen definiert. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von mindestens jeweils 10 Minuten erfolgen.

Was ist in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt

Was regelt die Bildschirmarbeitsverordnung Das Ziel der Bildschirmarbeitsverordnung liegt hauptsächlich darin, die Tätigkeiten an Bildschirmgeräten so zu gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer sichergestellt wird.

Für wen gilt die Bildschirmarbeitsverordnung : Für wen gilt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung Grundsätzlich gilt die Bildschirmarbeitsverordnung in jeglichen Betrieben oder Unternehmen, in denen die Mitarbeitet einer dauerhaften Tätigkeit an Bildschirmgeräten nachgehen.

Um einen Bildschirmarbeitsplatz im Büro arbeitsschutzkonform zu errichten und zu betreiben, müssen Arbeitgeber insbesondere Pflichten in folgenden Bereiche beachten:

  • Ergonomie (Tisch, Stuhl, Bildschirm etc.)
  • Arbeitsplatzbeleuchtung.
  • Fläche und Bewegungsraum.
  • Raumklima und Lärmschutz.
  • Pausenregelungen.


Die Arbeitsstättenverordnung (kurz: ArbStättV) stellt an einen Bildschirmarbeitsplatz folgende Anforderungen: So muss der Bürotisch von Beschäftigten ausreichend Platz für alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Er sollte mindestens 80 cm tief und 160 cm breit sein.

Wie lange bildschirmpause

Wie lange muss eine Bildschirmpause sein Die Dauer einer Bildschirmpause ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der BildscharbV nicht genau festgelegt. Es wird jedoch empfohlen, eine Pause von mindestens 5-10 Minuten pro Stunde Bildschirmarbeit einzulegen, um die Augen und den Körper zu entlasten.Der Bildschirm darf nicht reflektieren oder flimmern und muss leicht dreh- und neigbar sein; Schrift und Grafik müssen gut erkennbar sein. Die Tastatur sollte vom Bildschirm getrennt sein; Laptops dürfen ohne separate Tastatur nur für kurze Zeit verwendet werden.