Ist eine Datenschutzerklärung bei kommerziellen Websites zwingend vorgeschrieben?
Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auf den ersten Blick verarbeitet eine „private“ Seite nicht direkt personenbezogene Daten und würde somit keine Datenschutzerklärung benötigen.Gesetzliche Pflicht: Viele Länder, einschließlich der EU mit der DSGVO, erfordern Datenschutzerklärungen bei Datenerhebung. Transparenz für Nutzer: Sie informiert darüber, welche Daten gesammelt und wie sie genutzt werden. Spezifikationen: Sie muss klar, verständlich und leicht zugänglich sein.Datenschutzbehörden mahnen nicht nur ab, sie verhängen bei Verstößen gegen die DSGVO (z. B. fehlende Datenschutzerklärungen) direkt ein Bußgeld gegen das Unternehmen. Dieses kann bis zu 20 Millionen Euro hoch sein oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Was muss auf einer gewerblichen Homepage stehen : Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten), bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG), die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Welche Website braucht keine Datenschutzerklärung

Wenn Sie überhaupt keine personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, brauchen Sie keine Datenschutzerklärung. Da jedoch fast jede private Webseite auch ein Kontaktformular oder ein Analyse-Tool verwendet, ist für private Webseiten in der Regel eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Website stehen : Hinweis zur Platzierung: Die Datenschutzerklärung ist kein Pflichtbestandteil des „Impressums“, sondern kann an anderer Stelle platziert werden, dann am besten unter einem eigenen Link „Datenschutz“, der leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar sein muss – ebenso wie das Impressum.

Eine Pflicht für eine SSL-Verbindung besteht insbesondere bei Websites mit Kontaktformularen. Dies ergibt sich darüber hinaus aus § 13 Abs. 7 Telemediengesetz. Dies betrifft insbesondere alle Formulare wie Kontakt-, Bestell-, Widerrufsformulare sowie Newsletteranmeldungen.

Eine Gesellschaft oder eine Behörde ist kein „Betroffener“. Behörden, Vereine oder Gesellschaften sind keine Personen, und daher sind deren Daten keine personenbezogenen Daten (Achtung!

Was muss gesetzlich auf einer Website sein

Immer notwendig: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, bei juristischen Person (zum Beispiel GmbH oder GbR) inklusive Zusatz und vertretungsberechtigte(n) Person(en) sind Pflicht. Bei einer AG, KGaA oder GmbH in Abwicklung oder Liquidation müssen Sie auch dies angeben.Aus einer privaten Website wird automatisch eine gewerbliche Website, wenn zum Beispiel ein Werbebanner eingebaut wird, mit dem Geld verdient werden soll. Ab diesem Zeitpunkt liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, und man muss ein Gewerbe anmelden.Der Kern der DSGVO-Konformität für Websites lässt sich in folgender Aussage zusammenfassen: Sie müssen die freiwillig erteilte Einwilligung Ihrer Nutzer einholen und sicher speichern, bevor eine Verarbeitung ihrer Daten auf Ihrer Website erfolgen kann.

Persönliche Vorstellung. Angebot, Leistungsumfang, Preise. Rechtliches (Impressum, Datenschutzerklärung) Kontaktmöglichkeiten und Links zu Social Media und Blog.

Wer braucht Datenschutzerklärung auf Website : Jeder Inhaber einer Website ist dazu verpflichtet, eine entsprechende Erklärung zu verfassen und einzubinden – unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Seite handelt. Weiterhin muss die Datenschutzerklärung von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar sein.

Wann gilt die DSGVO nicht : Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht, wenn: die betroffene Person verstorben ist. die betroffene Person eine juristische Person ist. die Verarbeitung durch eine Person erfolgt, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Wann liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor

in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.

Ihre Website ist dann privat, wenn sie ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dient. Aber was heißt das genau Eine private Website darf keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen. Das heißt nicht nur, dass auf ihr keine Waren verkauft oder angeboten werden dürfen.a) findet die DSGVO Anwendung, wenn das Unternehmen auf dem europäischen Markt tätig ist und „Waren oder Dienstleistungen an[…] biete[t]“. Hierunter sind die klassischen Online-Händler zu fassen, aber auch Cloud-Anbieter, Social-Media-Plattformen oder Streamingdienste fallen unter lit. a).

Wo gilt die DSGVO nicht : Anwendungsbereich der Verordnung nicht eröffnet

Seine Kunden können seine Dienste nutzen, wenn sie in andere Länder reisen, auch innerhalb der EU. Sofern Ihr Unternehmen seine Dienste nicht gezielt auf Personen in der EU ausrichtet, fällt es nicht unter die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.