Fazit: Wenn ein Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird bekommen in der Regel der Beschuldigte und der Anzeigeerstatter Bescheid.die Privatklägerin muss in der Regel sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die dem oder der Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen (zum Beispiel Anwaltskosten) tragen, wenn die Klage gegen den oder die Beschuldigte zurückgewiesen, er oder sie freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird.StPO. In einer allgemeinen Abteilung werden ca. 75–80 % aller Verfahren eingestellt.
Wie lange wird ein eingestelltes Verfahren gespeichert : Wird die beschuldigte Person dagegen rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren endgültig eingestellt, werden die Daten erst nach einer Frist von zwei Jahren nach Erledigung des Verfahrens gelöscht.
Warum wird ein Strafverfahren eingestellt
Das Verfahren kann z.B. im Hinblick auf weitere Strafverfahren eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Was kostet die Einstellung eines Verfahrens : Die Grundgebühr liegt je nach Strafverfahren bei 40 bis 360 Euro, wobei für einen hinsichtlich Umfang und Bedeutung durchschnittlichen Fall meist die sogenannte Mittelgebühr von 200 Euro fällig wird.
Das Verfahren ist dann sehr oft durch Auferlegung einer Geldauflage von 250 bis 1.000 € (abhängig von den Vermögensverhältnissen) schnell und kostengünstig für den Beschuldigten erledigt.
Auch bei leichten Vergehen (Bagatelldelikten) kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen (§§ 153 ff. StPO), mit oder ohne Auflagen und Weisungen an den Beschuldigten. In nur 10% aller Ermittlungsverfahren kommt es tatsächlich zur Anklage, demnach enden 90% auf andere Weise.
Werden eingestellte Verfahren im Führungszeugnis
Verfahrenseinstellungen gem. § 170 II StPO (Einstellung mangels Tatverdachts), gem. § 153 I StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit) oder § 153 a StPO (Einstellung gegen Geldauflage) finden weder Eingang in das Bundeszentralregister noch in das Führungszeugnis.Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben. Die Löschungsfrist im ZStV beträgt 2 Jahre.Eingestellte Verfahren, laufende Ermittlungsverfahren, Verfah- ren, die mit Freisprüchen geendet haben oder Straftaten, die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, werden im erweiterten Führungszeugnis nicht ausgewiesen.
Das Verfahren kann z.B. im Hinblick auf weitere Strafverfahren eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Was tun gegen Verfahrenseinstellung : Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Einstellung des Verfahrens mangels ausreichenden Tatnachweises Beschwerde einzulegen. Wenn ihnen weitere Tatsachen zur Tat oder Beweismittel bekannt sind, sollten sie diese in der schriftlichen Beschwerde unbedingt mitteilen.
Was bedeutet wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird : Was heißt Einstellung des Ermittlungsverfahrens Mit Einstellung der Ermittlungen endet das Strafverfahren (vorerst). Der Beschuldigte wird also nicht angeklagt und folglich weder zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt noch freigesprochen. Es kann aber sein, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Kann ein Verfahren nachdem es eingestellt wurde wieder aufgenommen werden
Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden.
Bei „Keine Eintragung“ wird das Führungszeugnis nicht automatisch gelöscht, da es keine Einträge gibt. Bei „Einfachen“ Eintragungen beträgt die Löschfrist drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung, bei „Erweiterten“ Eintragungen beträgt die Löschfrist fünf Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.1. Zentrales staatsanwaltliches Verfahrensregister ZStV. Eingestellte Verfahren werden im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt behördliche Personen Einblick haben. Die Löschungsfrist im ZStV beträgt 2 Jahre.
Werden eingestellte Verfahren im Führungszeugnis eingetragen : Verfahrenseinstellungen gem. § 170 II StPO (Einstellung mangels Tatverdachts), gem. § 153 I StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit) oder § 153 a StPO (Einstellung gegen Geldauflage) finden weder Eingang in das Bundeszentralregister noch in das Führungszeugnis.