Wie stelle ich einen Bürgergeld-Antrag Den Bürgergeld-Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter an Ihrem Wohnort stellen. Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn das Bürgergeld wird maximal für einen Monat rückwirkend gezahlt.Sie beziehen Grundsicherung und verdienen parallel 700 Euro pro Monat mit Ihrer Selbstständigkeit. Ihnen werden also 100 Euro plus 120 Euro (20 Prozent von 600 Euro), d.h. insgesamt 220 Euro als Freibetrag bewilligt. Am Ende des Monats bleiben Ihnen demnach die Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnung plus 220 Euro.Investitionszuschuss: Bis zu 5.000 Euro zusätzlich zum Einstiegsgeld. Als Leistung „on top“ zum Einstiegsgeld können Hartz-4-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Mit diesem erhalten Existenzgründer bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Sachgütern (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Welche Hilfen gibt es für Selbstständige : Die Top 10 Fördermöglichkeiten für Gründer
- Beratungsförderung.
- Geförderte Kredite der KfW.
- Gründungszuschuss.
- Einstiegsgeld.
- Mikromezzaninfonds.
- High-Tech Gründerfonds.
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital.
- EXIST-Gründerstipendium.
Wann bekommt ein selbständiger Bürgergeld
In Deutschland haben alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nur zum Teil aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Wann bekommen Selbständige Bürgergeld : Alle Selbstständigen, die mit ihrer Arbeit (noch) zu wenig zum Leben verdienen, können seit dem 1.1.2023 als finanzielle Ergänzung "Bürgergeld" beantragen.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung Anspruch hat grundsätzlich jeder Mensch, der den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dabei ist es unerheblich, ob eine Beschäftigung/Selbstständigkeit vorliegt oder nicht.
Um nach einer Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie sich in der Regel freiwillig weiterversichern. Das geht aber nur, wenn Sie vorher lange genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder bereits ALG I bezogen haben.