In Deutschland ist das Recht auf freie Arztwahl gesetzlich verankert. Mit wenigen Ausnahmen kann jeder Versicherte – ob privat oder gesetzlich versichert – den Arzt frei auswählen. Geht das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt verloren, so hat der Patient die Möglichkeit den Arzt zu wechseln.Die Rezeption bzw. Anmeldung einer Arztpraxis ist neben dem Telefon oder der Website einer der ersten Kontaktpunkte von Patient:innen mit der Praxis. Aus diesem Grund ist der erste Eindruck besonders wichtig, denn dieser beeinflusst die Stimmung und damit den gesamten Arztbesuch.„Das heißt, dass jeder den Arzt wechseln darf, unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist. “ Eine Begründung dafür muss man nicht nennen. Privatpatienten dürfen immer und ohne Kündigungsfrist wechseln.
Kann man ohne Probleme den Arzt wechseln : Ein Umzug, eine Erkältung, die eine Lungenentzündung war, oder nur ein ungutes Gefühl: Manche hält es nicht ewig bei ihrem Hausarzt, sie wechseln in eine andere Praxis. Das ist in Deutschland kein Problem, denn es besteht das Recht auf freie Arztwahl.
Was muss man beachten wenn man den Hausarzt wechselt
Bei einem Hausarztwechsel ist der bisherige Hausarzt des Versicherten verpflichtet, dem neuen Hausarzt die bei ihm über den Versicherten gespeicherten Unterlagen mit dessen Einverständnis vollständig zu übermitteln; der neue Hausarzt darf die in diesen Unterlagen enthaltenen personenbezogen Daten erheben.
Kann der Arzt sehen ob ich bei einem anderen Arzt war : Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.
Die Patientenakte bleibt bei einem Arztwechsel erhalten
Wenn Patienten ihre Akte mitnehmen wollen, können sie eine Kopie der vollständigen Patientenakte verlangen. Das Original dürfen die Praxen nicht herausgeben. Patienten können das Original aber in der Praxis einsehen, auch wenn sie dort nicht mehr behandelt werden.
Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner oder eine weitere Medizinerin zu Rate zu ziehen. Die Zweitgutachter:innen können ihre Beratungsleistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wie frage ich nach einem neuen Hausarzt
Ein bewährter Kanal für die Suche nach einem neuen Hausarzt oder einer neuen Hausärztin ist Ihre Krankenkasse. Dort können Sie Empfehlungen erhalten, welcher Hausarzt für Sie in Frage kommt.Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.Außerdem dürfen gesetzlich Krankenversicherte nur frei aus einem Pool aus Ärzten auswählen, die an der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, wie das Sozialgesetzbuch regelt. Das bezieht sich auf Hausärzte genauso wie auf Zahnärzte und Psychotherapeuten. Andere Ärzte sind nur im Notfall auszusuchen.
Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.
Kann man immer zu verschiedenen Ärzten gehen : Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner oder eine weitere Medizinerin zu Rate zu ziehen. Die Zweitgutachter:innen können ihre Beratungsleistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Was passiert wenn ich trotz hausarztvertrag zu einem anderen Arzt gehe : Was passiert, wenn ich trotzdem einen anderen Hausarzt aufsuche, obwohl mein Vertrag noch mit dem Hausarztzentrum-Bockenheim gültig ist Nichts. Bislang sind keine Konsequenzen von Seiten der Ärzte oder Krankenkassen angekündigt, da dies bisher nicht nötig war. Es gibt keine Vertragsstrafen.
Kann man im gleichen Quartal zu zwei Hausärzten
Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.
Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner oder eine weitere Medizinerin zu Rate zu ziehen. Die Zweitgutachter:innen können ihre Beratungsleistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Kann man zu zwei verschiedenen Ärzten gehen : Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner oder eine weitere Medizinerin zu Rate zu ziehen. Die Zweitgutachter:innen können ihre Beratungsleistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.