Ja, eine Verurteilung im Strafverfahren ist auch schon bei einer belastenden Zeugenaussage möglich. Man kann nicht ohne weiteres sagen, dass hier ja Aussage gegen Aussage steht und der Täter im Zweifel freigesprochen werden muss.Während das Opfer bei einer „Aussage gegen Aussage“ Situation den Tatvorwurf bekräftigt, trägt der Beschuldigte/Angeklagte eine alternative Sachverhaltsschilderung vor oder bestreitet die Vorwürfe. Hierzu zählt auch, wenn der Beschuldigte/Angeklagte schweigt.Das wohl klassischste Beweismittel im Strafprozess ist die Aussage des Zeugen. Der Zeugenbeweis ist der gebräuchlichste, zugleich aber der problematischste. Nicht selten kommt es zu unrichtigen Zeugenaussagen.
Wann ist eine Aussage glaubhaft : Glaubhaftigkeit bezieht sich dabei auf die Aussage; eine Aussage, die schlüssig und nachvollziehbar ist, wird als glaubhaft bezeichnet. Glaubwürdigkeit bezieht sich hingegen auf die Person des Aussagenden; eine Person, bei der davon ausgegangen wird, dass sie die Wahrheit sagt, ist glaubwürdig.
Kann man als Zeuge eine Strafe bekommen
Wenn ein Zeuge seine Aussage nicht mit der erforderlichen Sorgfalt macht und vereidigt wird, muss er ebenfalls mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Wie entscheidet ein Richter bei Aussage gegen Aussage : Der Richter ist grundsätzlich in seiner Entscheidung vollständig frei und kann das Ergebnis von der Beweisaufnahme, in welcher die Aussagen der Beteiligten gehört werden, auch frei deuten. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 261 Strafprozessordnung (StPO) dar.
Das Verfahren kann z.B. im Hinblick auf weitere Strafverfahren eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).
Wann ist ein Beweis nicht zulässig
Gemäß § 244 StPO können Beweisanträge zurückgewiesen werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist.Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Sie als Zeuge oder Zeugin nur für Falschaussagen belangt werden dürfen, die für das Beweisverfahren relevant sind. Dies kann beispielsweise die Tat selbst oder Ihr Verhältnis zu Täter oder Täterin betreffen, nicht aber Dinge, die gar nichts mit dem Fall zu tun haben.Zeuginnen und Zeugen werden in aller Regel nicht vereidigt. Kommt es zu einer Vereidigung, hat dies zwei Folgen: Die Strafe für einen Meineid, also eine falsche Aussage unter Eid, ist deutlich höher als die Strafe für eine Falschaussage ohne Eid. In beiden Fällen droht aber eine Freiheitsstrafe.
als Zeuge vor Gericht aussagen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Die angeklagte Person kann sich zu den vorgetragenen Vorwürfen äußern oder die Aussage verweigern, da sich nach deutschem Recht niemand selbst belasten muss. Sie darf rechtlich sogar ohne weitere Konsequenzen die Unwahrheit sagen, um sich zu verteidigen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Verfahren eingestellt wird : In einer allgemeinen Abteilung werden ca. 75–80 % aller Verfahren eingestellt. Das Verfahren kann auch noch in der Hauptverhandlung nach §§ 153 ff. StPO eingestellt werden.
Kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einstellen : Die Polizei gibt das Strafverfahren nach den Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann weitere Ermittlungen anordnen oder aber auch selbst durchführen. Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).
Welche Beweise sind vor Gericht zulässig
Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).
Wer muss die Schuld beweisen Im Rechtssystem gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", was bedeutet, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden wird. Daher liegt die Beweispflicht für die Schuld immer bei der Anklage, also bei der Staatsanwaltschaft oder dem Kläger.Die Beweislast im Strafprozess
Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft und später des Gerichts ist, den Sachverhalt zu ermitteln und den Tatvorwurf zu beweisen. Bis dahin gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ (übersetzt: im Zweifel für den Angeklagten).
Kann ich als Zeuge verweigern : Das Recht zur Aussageverweigerung besteht, wenn sie sich selbst oder nahe Angehörige strafrechtlich gefährden könnten oder wenn sie Berufsgeheimnisträger sind. Dieses Recht ist in der Strafprozessordnung (§ 52 und § 53 StPO) verankert. Als Zeuge müssen Sie sich nicht selbst belasten.