Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Ist ein specksteinofen ein Grundöfen
Specksteinöfen, auch Giltsteinofen, sind aus dem Gestein Speckstein gebaute Grundöfen, die überwiegend mit Scheitholz und Holzbriketts befeuert werden.
Welche Ofen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.
Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.
Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.
Wie lange darf ein Grundofen betrieben werden
Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.Definition Speicherofen aus Speckstein
„Die heißen Gase werden in gemauerten Zügen durch diese Speichermasse geleitet, sie besteht hauptsächlich aus Zementputz, Kacheln, Ton, Schamotte oder Speckstein. Entsprechend sind auch die Begriffe Speicherofen, Grundofen und Specksteinofen gebräuchlich.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.
Definition Speicherofen aus Speckstein
„Die heißen Gase werden in gemauerten Zügen durch diese Speichermasse geleitet, sie besteht hauptsächlich aus Zementputz, Kacheln, Ton, Schamotte oder Speckstein. Entsprechend sind auch die Begriffe Speicherofen, Grundofen und Specksteinofen gebräuchlich.
Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt : Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Ist ein specksteinofen ein Grundofen : Specksteinöfen, auch Giltsteinofen, sind aus dem Gestein Speckstein gebaute Grundöfen, die überwiegend mit Scheitholz und Holzbriketts befeuert werden.
Was ist besser Schamott oder Speckstein
Mit Speckstein lässt sich bis zu 3 Mal mehr Energie aufnehmen als mit Schamottstein, wodurch in der Umgebung des Kamins für ein angenehmes und anhaltendes Wärmegefühl gesorgt werden kann. Der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Kaminofen und dem Speicherofen ist daher die Eigenschaft zur Speicherung von Wärme.
Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.
Welche Holzheizungen werden 2024 verboten : BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.