Wann Betreuung gegen den Willen?
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es in der Regel keine Betreuung geben. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ein Gericht kann eine Betreuung unter bestimmten Umständen anordnen. Zum Beispiel, weil sich eine Person ansonsten selbst in Gefahr bringen würde.Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass eine volljährige Person infolge einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen kann (§1814 BGB ). In Ausnahmefällen kann die Anordnung auch bereits bei Minderjährigen, mit Vollendung des 17.Eine gesetzlich Betreuung ist notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und nicht mehr im eigenen Interesse Entscheidungen treffen kann. Häufig sind Betreute psychisch krank, geistig oder körperlich beeinträchtigt, süchtig oder dement.

Wann darf eine Betreuung nicht eingerichtet werden : Es muss ganz konkret festgestellt werden, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, für das, was er tut, die Verantwortung zu übernehmen. Das heißt aber auch: Merkwürdiges oder gesellschaftlich unangepaßtes Verhalten allein darf kein Grund für eine Betreuung sein.

Kann man zu einer Betreuung gezwungen werden

Betreuer können nicht zur Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung gezwungen werden. Wenn Gerichte die Vertretung der betreuten Person durch den Betreuer in Rechtsstreitigkeiten erzwingen wollen, muss die Prozessfähigkeit der betreuten Person durch das erkennende Gericht von Amts wegen überprüft werden.

Kann ich zu einer Betreuung gezwungen werden : Nein. In § 1898 BGB heißt es: „Der vom Betreuungsgericht Ausgewählte ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, wenn er zur Betreuung geeignet ist und ihm die Übernahme unter Berücksichtigung seiner familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zugemutet werden kann. “

Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland ausschließlich von einem Gericht bestellt werden. Wer diese Betreuung übernimmt und welche Entscheidungsbefugnisse der Betreuungsperson übertragen werden, legt ebenfalls das Gericht fest.

Nach Eröffnung des Betreuungsverfahrens beginnt das Gericht zu prüfen, ob eine Betreuung wirklich von Nöten ist. Um sich ein klares Bild über den Zustand des Betroffenen machen zu können, holt es ärztliche oder Sachverständigengutachten ein, hört die Betreuungsbehörde und vor allem den Betroffenen persönlich an.

Wer entscheidet ob jemand einen Betreuer braucht

Das Betreuungsgericht prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und wer die Betreuung übernehmen soll und bestellt dann einen oder mehrere Betreuer. Die Betreuung endet mit Tod der betreuten Person oder Aufhebung durch das Betreuungsgericht.Wenn Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden können, sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer Behinderung oder nachlassender geistiger Kräfte, wird eine rechtliche Betreuung eingesetzt. Der Betreuer oder die Betreuerin entscheidet dann im Namen der betreuten Person.Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 FamFG. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt grundsätzlich einen Monat, § 63 FamFG.

Wie wehre ich mich gegen eine Betreuung Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, z.B. einen Vorsorgeanwalt. Das können Sie auch als Geschäftsunfähiger tun. Der Rechtsanwalt vertritt dann Ihre Interessen in dem Verfahren.

Kann ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden : Der Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten nur handeln, wenn die Wünsche des Betreuten diesen erheblich gefährden oder für den Betreuer unzumutbar sind (zB weil Straftatbestände vorlägen) (§ 1821 Abs. 2 BGB), wobei der Begriff des (objektiven) Wohls des Betreuten nicht mehr im Gesetz steht.

Wer entscheidet über Betreuung : Die rechtliche Betreuung kann nur von Betreuungsgerichten angeordnet werden, die zu den Amtsgerichten gehören. In der Regel kommt der Antrag von Familienangehörigen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Nachbarn oder Vermieterinnen oder Vermietern.

Kann ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten handeln

Auch der Betreuer kann und muß ggf. gegen den Willen des Betreuten handeln. Solche Entscheidungen können sowohl im Bereich der Vermögensangelegenheiten als auch im Bereich der Personensorge erforderlich werden.

Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 FamFG. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt grundsätzlich einen Monat, § 63 FamFG.