Wann braucht man einen Fluchtplan?
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.Wann ist ein zweiter Flucht– und Rettungsweg erforderlich Ein zweiter Flucht– und Rettungsweg ist immer nötig, wenn kein zusätzlicher Sicherheitstreppenraum vorhanden ist, der vor dem Eindringen von Feuer und Rauch schützt und Teil des ersten Flucht– und Rettungsweges ist.Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergeben, umsetzen. Das heißt, der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Flucht- und Rettungspläne erstellt werden.

Warum Flucht- und Rettungspläne : Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Er soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen.

Wo sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich

"Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen, in denen sie nach Punkt 9 (1) zu erstellen sind. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten (z.

Wer ist für Fluchtplan zuständig : Antwort: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Ein Fluchtweg führt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Er dient vor allem der Selbstrettung. Beim Rettungsweg dagegen geht es ganz grundsätzlich um die Fremdrettung. Einsatzkräfte wie z.B. die Feuerwehr können über einen Rettungsweg verletzte Personen in Sicherheit bringen.

2009 ist die Arbeitsstättenregel ASR A2. 3 in Kraft getreten. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten behandeln unter anderem Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen vor, aber bezeichnen auch die Flucht- und Rettungsplan Pflicht.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für 139 €Flucht- und Rettungspläne müssen den Weg an einen sicheren Ort aufzeigen. Fluchtwege von Arbeitsplatz/Standort in einen sicheren Bereich oder ins Freie müssen ersichtlich werden. Sammelstellen sind entsprechend zu kennzeichnen. Sie müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- und Katastrophenfall enthalten.Unter 3.1 wird in ASR A2. 3 definiert: „Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.

Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan hängen : Zur Einweisung der Beschäftigten eines Betriebs dienen Evakuierungsübungen; die Pläne sollten an zentraler Stelle sowie in gefährdeten Bereichen in einer Höhe von etwa 1,60 m (gemessen vom Boden zur Planmitte) aufgehängt werden.

Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht : 2009 ist die Arbeitsstättenregel ASR A2. 3 in Kraft getreten. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten behandeln unter anderem Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen vor, aber bezeichnen auch die Flucht- und Rettungsplan Pflicht.

Wie viele Fluchtwege braucht man

In jedem Geschoss müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt oder auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich führt.

"(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen."Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

Wann ist ein 2 baulicher Rettungsweg erforderlich : Gebäude, welche über eine Gebäudehöhe von 22 m und mehr verfügen, gehören zu den Hochhäusern und müssen, da die Leitern der Feuerwehren nur bis in 23 m Höhe reichen, über einen zweiten baulichen Rettungsweg (z.B. einen Sicherheitstreppenraum) verfügen.