Wann darf ich ein Copyright Zeichen verwenden?
Das Urheberrecht schützt sämtliche Werke wie Bilder, Videos und Musik, aber auch Texte, Software, Tänze, Bauwerke oder Skizzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein digitales oder reales Werk handelt.Das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder beantragt werden. Es entsteht quasi automatisch mit der Schaffung des Werkes. Hier besteht der große Unterschied zu Patenten und Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet oder eingetragen werden müssen. Es gibt kein Urheberrechtsregister.Damit eine persönliche geistige Schöpfung als Werk urheberrechtlich geschützt gilt, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Werk muss das Ergebnis menschlichen Schaffens sein.
  • Das Werk muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein.
  • Das Werk muss eine kreative Leistung darstellen.

Wie gibt man das Copyright richtig an : Für das Urheberrecht in der EU:

  1. den Text “all rights reserved” oder das ©-Symbol.
  2. dem Jahr, in dem Sie das Werk geschaffen haben.

Was ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht

Das Urheberrecht ist auf den Schutz eines Werkes und dessen Urheber:in ausgerichtet, während das Copyright die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhabenden, die nicht mit der Schöpferin oder dem Schöpfer identisch sein müssen, an der Verwertung eines Werkes schützt.

Wo gilt Copyright : Grundsätzlich gilt das Urheberrecht für die meisten Werke und Schöpfungen, die man kennt, darunter Musik, Gemälde, Skulpturen, Filme, Pläne, Zeichnungen, ja sogar Choreographien können geschützt sein.

Als Urheber gilt, wer eigene Werke in den Bereichen Kunst, Literatur und Wissenschaft kreiert und somit das Urheberrecht beispielsweise für Bild, Text, Bücher oder für ein Logo geltend machen kann. Dabei muss es sich beim Urheber oder bei der Urheberin um eine natürliche Person handeln.

Privatkopie (juristisch Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG, § 42 Abs. 4 des Österreichischen UrhG bzw. Artikel 19 des Schweizer URG) bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für die private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung.

Wo gilt kein Copyright

Gesetzliche Verordnungen, Bekanntmachungen oder amtliche Entscheidungen sowie Gesetzestexte fallen nicht unter das Urheberrecht. Sie gelten als „gemeinfrei“ und können von jedem genutzt werden.(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.