Wann gehört ein Abstellraum zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellkammern sowie Wintergärten oder Fitnessräume, sofern diese beheizbar sind. Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" oder Ähnliches bezeichnete Räumlichkeiten dürfen im Allgemeinen nicht ohne weiteres als Wohnräume genutzt werden.Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Ist ein Abstellraum Wohnfläche Grundsteuer : Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen. Die Wohnräume eines Einfamilienhauses haben eine Fläche von insgesamt 160 qm.

Wie wird ein Abstellraum berechnet

Der Abstellraum (1,92 m2) wird mitberechnet, da sich dieser nicht außerhalb der Wohnung befindet. Nach WoFIV werden Flur, Bad, Abst., Kind 1 und Kind 2 zu 100 Prozent berücksichtigt.

Wann ist ein Abstellraum außerhalb der Wohnung : Die Wohnflächenverordnung besagt nun, dass Abstellräume die außerhalb der Wohnung liegen z. B. Kellerräume oder Dachböden nicht zur Wohnfläche gehören und somit bei der Berechnung des Wohnraums nicht berücksichtig werden.

„Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.

Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume darf ich bei der Grundsteuer weglassen

Allerdings werden nicht alle Räumlichkeiten für die Grundsteuer berücksichtigt. Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.Dazu gehören auch: häusliche Arbeitszimmer, Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (je zur Hälfte), Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören (in der Regel je zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte).Sonstige Nutzflächen: Dazu gehören Sanitärräume, Garderoben oder Abstellräume.

Umfasst beispielsweise der Keller einen Vorratsraum, einen Öllagerraum, einen Flur und einen Treppenraum, dann ist laut Wohnflächenverordnung keine der Grundflächen dieser Räume als Wohnfläche einzustufen.

Welche Räume brauchen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.

Was zählt nicht zur Wohnfläche bei der Grundsteuer : Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.

Was passiert bei falscher Wohnfläche Grundsteuer

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.

Welche Räume sind von der Grundsteuer ausgenommen : Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.