Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden.Das ist dann der Fall, wenn einer Person in ihrem Herkunftsland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
Was muss man tun um Asyl zu bekommen : Dabei durchlaufen sie drei Phasen: Zunächst registrieren sich die Asylbewerber und stellen ihren Asylantrag . Danach folgt ihre Anhörung und schlussendlich fällt das BAMF seine Entscheidung. Direkt nach ihrer Einreise können Personen bei einer staatlichen Stelle äußern, dass sie um Asyl ersuchen wollen.
Hat jeder Recht auf Asyl
Jede*r Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden.
Hat jeder das Recht auf Asyl : Aus Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung in die Verfolgung ein Menschenrecht, das unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wird.
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche verschiedenen Schutzformen können im Asylverfahren erteilt werden
- Asylanerkennung.
- Flüchtlingsanerkennung.
- Subsidiärer Schutz.
- Abschiebungsverbote.
- Zum Thema.
Wer bekommt kein Asyl
Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.Asylgrund: Gefahr für Leben und Freiheit Eine drohende Gefahr für Leben und Freiheit kann eine Begründung für die Flüchtlingsanerkennung sein. Diese besteht aber nur dann, wenn das Leben der Betroffenen aus politischen Gründen regelmäßig oder sehr stark beeinträchtigt ist und ihr Leben und Freiheit bedroht sind.Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Hunger, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen, da diese ein allgemeines Risiko für alle Bewohner*innen des Landes darstellen und nicht als individuelle Verfolgung gelten.
Wenn Sie aus politischen oder humanitären Gründen nach Deutschland geflohen sind und hier bleiben wollen, können Sie Asyl beantragen. Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Welche fluchtgründe werden anerkannt : Ob Krieg und Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung, Armut und Perspektivlosigkeit, Umweltzerstörung und Klimawandel oder Rohstoffhandel und Landraub – meist sind diese Fluchtursachen eng miteinander verwoben. Und fast immer hängen sie mit der zunehmenden globalen Ungleichheit zwischen reich und arm zusammen.
Wer zählt als Asyl : Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.
Wann bekommen Flüchtlinge Aufenthaltstitel
Nach frühestens drei Jahren können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Niederlassungserlaubnis“. Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge (auch GFK-Pass oder Blauer Pass genannt).
Nach der Registrierung und Ihrer Ankunft in der Aufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ihren Asylantrag müssen Sie persönlich vor Ort stellen. Auch hier werden Ihre persönlichen Daten nochmals aufgenommen.Anzahl der Asylanträge in Deutschland nach den wichtigsten Herkunftsländern im Jahr 2024
Merkmal | Anzahl der Asylanträge |
---|---|
Türkei | 10.119 |
Irak | 3.111 |
Iran | 1.799 |
Somalia | 1.748 |
Wer bekommt kein Asyl in Deutschland : Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.