Grundsätzlich benötigen Sie für alle Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) eine Genehmigung der Bauaufsicht. Werbeanlagen in diesem Sinne sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.Primäre Voraussetzung von der Anwendbarkeit der §§ 29ff. BauGB ist also, dass es sich bei dem betroffenen Vorhaben um eine bauliche Anlage handelt. Die geplante Werbeanlage muss also eine bauliche Anlage darstellen.Im öffentlichen Raum oder in einer Fußgängerzone dürfen Sie Flyer verteilen – wenn Sie sich vorher eine Erlaubnis eingeholt haben. In der Regel benötigen Sie für das Verteilen auf der Straße eine Genehmigung des Ordnungsamtes.
Wie weit muss Werbung von der Straße entfernt sein : Außerhalb geschlossener Ortschaften
An Bundes- und Landesstraßen dürfen in einem Abstand bis zu 20 Metern und an Kreisstraßen in einem Abstand bis zu 15 Metern vom Fahrbahnrand keine Werbeanlagen, Hinweisschilder, Plakatträger etc. aufgestellt oder angebracht werden. Das gilt auch auf Privatgrundstücken.
Was ist genehmigungspflichtig
Es ist allgemein bekannt, dass man eine Baugenehmigung benötigt, wenn man ein Haus bauen möchte. Doch nicht nur im Falle des Neubaus braucht man grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung der Baubehörde. Eine Genehmigungspflicht kann auch dann bestehen, wenn ein Umbau, Anbau oder eine Erweiterung geplant ist.
Was ist nicht genehmigungspflichtig : Zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben zählen beispielsweise oft Geräteschuppen, Mauern und meist überdachte Stellplätze. Wenn es um Gartenhäuser geht, können Sie diese ohne Genehmigung errichten, sofern sie ausschließlich als Lagerraum und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Demnach sind Werbeanlagen alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehr aus sichtbar sind.
Dabei ist aber immer zu berücksichtigen, dass sowohl für die Werbung auf einem Privatgrundstück als auch auf einem öffentlichen Grundstück eine Genehmigung vorliegen muss. Konkret handelt es sich hierbei um eine Baugenehmigung. Erteilt wird diese von der jeweiligen Bauaufsicht.
Wann ist Werbung unzulässig
Belästigende Werbung ist unzulässig. Grundsätzlich gilt: Jede „geschäftliche Handlung, durch die ein anderer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig (§ 7 UWG). Für Werbung mit dem Telefon oder per Email oder mit Newslettern gelten besonders strenge Regeln.Untersagt ist die belästigende Werbung. Unter diesen Begriff fällt u. a. die unerwünschte Telefon-, Telefax-, E-Mail- und SMS-Werbung.Werbefahrzeuge und Anhänger. Das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zu Werbezwecken ist grundsätzlich unzulässig. Werden sie im öffentlichen Straßenraum aufgestellt, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich.
Fazit. Für das Errichten und Ändern von Wohngebäuden mit kleiner und mittlerer Höhe ist innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erforderlich. Ein Baugenehmigung ist auch nicht erforderlich für Bauvorhaben im Rahmen von Vorhaben- und Erschließungsplänen laut §§12 ff Baugesetzbuch.
Was gilt als Außenwerbung : Definition: Was ist "Außenwerbung" Werbung an öffentlichen Straßen, Plätzen oder an für ein größeres Publikum zugänglichen Stellen mit öffentlichem Charakter. Außenwerbung i.w.S. ist alle Werbung außerhalb geschlossener Räume, Außenwerbung im klassischen Sinn nur das Plakat.
Ist Leuchtreklame genehmigungspflichtig : Das ist eine Leuchtreklame, welche von der Hauswand in den öffentlichen Fußraum ragt. Hierzu benötigt man eine Sondernutzungserlaubnis zur Baugenehmigung. Wobei diese beleuchteten Nasenschilder immer höher als 2,51 Meter sein müssen und immer ein Abstand von 0,70 m. zur Gehsteigkante vorhanden sein muss.
Welche Gesetz muss bei der Werbung beachtet werden
Die wichtigste gesetzliche Regelung ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Verbraucher wird hier durch seine Rolle als Konsument von Werbebotschaften als schutzbedürftig angesehen. Eine „Schwarze Liste“ zeigt in 30 Punkten auf, welche geschäftlichen Handlungen im Sinne des §3 UWG verboten sind.
Insgesamt darf die Werbedauer 20 Prozent der täglichen Sendezeit nicht überschreiten, Spotwerbung ist auf 12 Minuten pro Stunde begrenzt (§ 16 Abs. 3 RStV). Während die Verteilung der Werbespots bei privaten Sendern unbegrenzt ist, müssen die Werbeblöcke bei den öffentlichen Anbietern werktags vor 20 Uhr erfolgen.Grundsätzlich ist Briefkastenwerbung wettbewerbsrechtlich nach § 7 UWG zulässig. Unzulässig ist es allerdings Werbung einzuwerfen, wenn der Empfänger in erkennbarer Weise die Werbung nicht wünscht. In der Regel wird dies durch einen sogenannten allgemeinen Sperrvermerk am Briefkasten wie „Bitte keine Werbung“ deutlich.
Welche Art von Werbung ist erlaubt : Werbung mit persönlich adressierten Briefen oder adresslosen Werbewurfsendungen (Werbebriefe, Handzettel, Prospekte etc.) ist grundsätzlich zulässig.