Als „Grenzgänger*in“ wird eine Person bezeichnet, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbst- ständige Tätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt (Art. 1f EG-VO 883/2004).Die Grenzgängereigenschaft geht nur dann verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone tätig wird.Nach dem Gemeinschaftsrecht bezeichnet der Begriff "Grenzgänger" jeden Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt (politisches Kriterium), in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt (zeitliches Kriterium) (1).
Bin ich ein Grenzgänger : Als Grenzgänger/innen gelten Bürger/innen, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz).
Was ist der Unterschied zwischen Grenzgänger und Grenzpendler
Worin liegt der Unterschied zwischen Grenzgänger und Grenzpendler Grenzgänger haben ihren Wohnsitz in Deutschland, pendeln aber täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland. Grenzpendler hingegen leben im Ausland, sind aber zumindest zum größten Teil in Deutschland beruflich tätig.
Kann man gleichzeitig in der Schweiz und Deutschland arbeiten : Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
Der G-Ausweis wird ausschliesslich an Personen aus EU-/EFTA-Staaten verteilt, welche in der Schweiz arbeiten und in Deutschland (oder einem anderen EU-/EFTA-Staat) leben. Voraussetzung ist, dass die Grenzgänger:innen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Mit dem Jahr 2024 ist nun das Doppelbesteuerungsabkommen offiziell geändert worden und es ist eine Erhöhung auf immerhin 34 unschädliche Tage Arbeitstage im Homeoffice erfolgt. Bei weniger als 35 Tagen im ausländischen Homeoffice erfolgt also keine Aufteilung der Besteuerungsrechte.
Grenzgängern aus Drittstaaten kann eine Grenzgängerbewilligung nur erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sind. Außerdem sind die arbeitsmarktlichen Vorschriften zu beachten.
Wann gelte ich als Grenzgänger Schweiz
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in einem Staat der EU/EFTA wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmende oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen.Die Vorteile für Grenzgänger
- höhere Löhne als in Deutschland.
- einkommensunabhängige Krankenkasse.
- niedrige Lebenshaltungskosten.
- Anspruch auf Schweizer Rente.
Steuerklasse 0 nur für Grenzgänger und -pendler
Kein Wunder: Sie ist nur für eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen gedacht: die sogenannten Grenzgänger beziehungsweise Grenzpendler. Und strenggenommen ist sie keine echte Steuerklasse, sondern ein Hilfskonstrukt für Steuerfälle mit Auslandsbezug.
Ein wichtiges Gesetz darin besagt, dass das Gehalt vom Wohnsitzstaat besteuert wird und nicht wie in vielen EU-Ländern üblich, von dem Staat, in dem der Arbeitsplatz liegt. Wer regelmäßig in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, zahlt die Einkommensteuer also an das deutsche Finanzamt.
Wann müssen Grenzgänger Steuern zahlen : Die Einkommenssteuer von Grenzgängern ist zum 31. Juli fällig. Im darauffolgenden Jahr ist der Grenzgänger dann verpflichtet, bis 31. Juli eine Einkommensteuererklärung abzugeben, zusammen mit dem Jahreslohnausweis und der für die Schweiz nicht benötigte Lohnsteuerkarte.
Wer bekommt eine Grenzgängerbewilligung : Eine Grenzgängerbewilligung können EU-/EFTA-Staatsangehörige erhalten, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland beibehalten, aber in der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzgänger/in müssen Sie mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnort im Ausland zurückkehren.
Kann man gleichzeitig in Deutschland und in der Schweiz arbeiten
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie die sogenannte Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA, auch als Grenzgängerausweis bekannt.
Sie benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie für einen Arbeitgeber in der Schweiz maximal drei Monate arbeiten. Das gilt auch, wenn Sie eine Dienstleistung in der Schweiz während maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erbringen.Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen ihre Einkommenssteuer in Deutschland. Sie variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 14 % und 45 % des Bruttoeinkommens. Die Schweiz behält eine Quellensteuer in Höhe von bis zu 4,5 % des Bruttoeinkommens ein.
Haben Grenzgänger eine Steuerklasse : Als Grenzgänger werden Sie mit Blick auf die Lohnsteuer so wie in Deutschland lebende Personen einer Steuerklasse zugeordnet. Mit dieser Steuerklasse wird festgelegt, wie viel Lohnsteuer vom Einkommen einbehalten wird.