Aufhebung der Betreuung durch das Gericht
Hat sich der Zustand des Betreuten also soweit gebessert, dass er selber wieder in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, dann besteht kein Grund für eine Beibehaltung der Betreuung und das Gericht hat die Betreuung durch Beschluss aufzuheben.(1) 1Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn dessen Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht oder nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt.Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten.
Ein besonderer Beschluß des Gerichtes über die Aufhebung der Betreuung ist nicht erforderlich.
Wie wird man eine Betreuung wieder los : Sie können schriftlich einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung bei dem Gericht stellen, das die Betreuung angeordnet hat. In dem Antrag müssen Sie begründen, warum Sie eine Betreuung durch den gerichtlich bestellten Betreuer nicht mehr für notwendig ansehen.
Wer kann eine Betreuung aufheben
Fällt der Handlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben (auch von Amts wegen, also ohne Antrag), was in der Praxis auch häufig vorkommt (§ 1871 BGB). Ebenso kann der Betreuer gewechselt (§ 1869 BGB) oder sein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden (§ 1871 BGB).
Wie kann eine Betreuung enden : Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Ende der Betreuung in § 1870 wie folgt festgesetzt: „Die Betreuung endet mit der Aufhebung der Betreuung durch das Betreuungsgericht oder mit dem Tod des Betreuten.
Das Betreueramt kann grundsätzlich vom Betreuer selbst beendet werden. Das Gesetz sieht dies in § 1908b Abs. 2 BGB ausdrücklich vor: „Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.
Ausgangspunkt für eine Haftung des Betreuers ist immer der ihm vom Gericht zugewiesene Aufgabenkreis. Nur soweit er seinen Pflichten innerhalb dieses Aufgabenkreises nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann er für den dadurch ausgelösten Schaden haftbar gemacht werden.
Was ist nötig um jemanden zu entmündigen
Entmündigt werden kann eine Person, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben selbstständig zu regeln oder Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Das kann bei einer psychischen Krankheit, bei geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen oder auch bei Alkoholismus und Drogensucht sein.Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 FamFG. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt grundsätzlich einen Monat, § 63 FamFG.Wenngleich es im Gesetz zur Frage der Häufigkeit der persönlichen Besuche keine konkreten Vorgaben gibt, gehen Gerichte davon aus, dass der Betreuer gehalten ist, den Betreuten im Regelfall ein- bis zweimal im Monat zu besuchen und so den persönlichen Kontakt zu ihm zu halten.
Betreuer*innen dürfen nicht alle Fragen zur Gesundheit allein entscheiden. Zum Beispiel, wenn eine Operation sehr gefährlich ist und die betreute Person dabei sterben könnte. Bei diesen Entscheidungen muss das Betreuungsgericht zustimmen. Es gibt eine Ausnahme: Wenn der betreute Mensch sofort operiert werden muss.
Wie entscheidet der Richter über die Betreuung : Persönliche Anhörung durch das Gericht:
Anhand des Gutachtens, dem Bericht der Betreuungsbehörde und seines persönlichen Eindrucks entscheidet der Richter, ob die Betreuung notwendig ist oder nicht. Erst dann wird ein Betreuer bestellt.
Kann ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden : Der Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten nur handeln, wenn die Wünsche des Betreuten diesen erheblich gefährden oder für den Betreuer unzumutbar sind (zB weil Straftatbestände vorlägen) (§ 1821 Abs. 2 BGB), wobei der Begriff des (objektiven) Wohls des Betreuten nicht mehr im Gesetz steht.
Wie oft muss sich ein Betreuer bei seinem Betreuten sehen lassen
Wenngleich es im Gesetz zur Frage der Häufigkeit der persönlichen Besuche keine konkreten Vorgaben gibt, gehen Gerichte davon aus, dass der Betreuer gehalten ist, den Betreuten im Regelfall ein- bis zweimal im Monat zu besuchen und so den persönlichen Kontakt zu ihm zu halten.
Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit er dazu imstande ist. Daher soll der Betreuer ihn im dazu notwendigen Umfang persönlich zu begleiten und zu unterstützen (§ 1821).Und: Gegen den freien Willen eines Menschen kann eine Betreuung grundsätzlich nicht eingesetzt werden – es sei denn, ein Mensch droht sich oder andere akut zu gefährden.
Kann man jemanden gegen seinen Willen Entmündigen : Betreuung notwendig
Dabei schaut das Gericht auch sehr genau auf den Willen und Zustand der betroffenen Person. Dass Sie als kerngesunde Person von böswilligen Angehörigen einfach entmündigt werden, ist bei uns faktisch nicht möglich.