Wann liegt eine Einrede vor?
Rechtshemmende Einwendungen werden im materiell-rechtlichen Sinne auch Einreden genannt. Die Besonderheit liegt darin, dass der entstandene Anspruch bestehen bleibt, jedoch nicht durchgesetzt werden kann, sofern sich der Schuldner darauf beruft, wozu er aber nicht verpflichtet ist.Einreden sind hingegen nur dann zu prüfen, wenn sich die Beteiligten auf sie berufen. Ist Letzteres nicht der Fall, ist die Einrede zu ignorieren oder darauf hinzuweisen, dass sich die betreffende Partei nicht darauf berufen hat.Die Unmöglichkeit der Leistung, der Rücktritt oder der Widerruf stellen Beispiele für rechtsvernichtende Einwendungen dar. Rechtshemmende Einwendungen sind die eigentlichen Einreden. Ein bereits entstandener Anspruch bleibt weiterhin bestehen, wird jedoch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.

Ist Rücktritt eine Einrede : II.

Ein Rücktritt ist eine Einrede und muss daher von dem Käufer geltend gemacht werden. Insofern bedarf es gemäß § 349 BGB der Erklärung des Rücktritts durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer.

Was versteht man unter einer Einrede

Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

Was ist eine Einrede im BGB : Einrede der Vorausklage: Bürgschaft (§ 771 BGB); Einrede des nicht erfüllten Vertrages: Bei einem gegenseitigen Vertrag jedem Vertragsteil eingeräumtes Recht, seine Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, sofern er nicht vorleistungspflichtig ist (§ 320 BGB).

Einrede der Vorausklage: Bürgschaft (§ 771 BGB); Einrede des nicht erfüllten Vertrages: Bei einem gegenseitigen Vertrag jedem Vertragsteil eingeräumtes Recht, seine Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, sofern er nicht vorleistungspflichtig ist (§ 320 BGB).

Einzelne Einreden im Überblick

  • Die Einrede der Verjährung gem.
  • Die Einrede der faktischen Unmöglichkeit aus § 275 Absatz 2 BGB.
  • Die Einrede der faktischen Unmöglichkeit aus § 275 Absatz 3 BGB.
  • Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB.
  • Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags aus § 320 BGB.

Welche Einreden gibt es im BGB

Daneben kennt das Bürgerliche Gesetzbuch auch besondere Einreden, etwa:

  • beim Kaufvertrag: den § 439 Absatz 3 BGB: Einrede wegen unverhältnismäßiger Kosten. den § 438 Absatz 1 Nr.
  • bei der Schenkung den § 519 BGB: Einrede des Notbedarfs.
  • bei der Bürgschaft: den § 771 Satz 1 BGB: Einrede der Vorausklage.

Mit Einwendungen werden sog. rechtsvernichtende Einwendungen bezeichnet. Von Einreden spricht man hingegen bei sog. rechtshemmenden Einwendungen.