Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt.Bei diesen Diagnosen ist die ärztliche Verordnung zur Podologie – und damit die Übernahme der Therapiekosten – möglich:
- Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF)
- Fußsyndrom bei Neuropathien (Diagnosegruppe NF)
- Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Diagnosegruppe QF)
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen und die medizinische Fußpflege medizinisch notwendig ist. Er oder sie kann diese dann auf einem Kassenrezept verordnen. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.
Wird eine medizinische Fußpflege von der Krankenkasse übernommen : Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch Diabetes mellitus, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen verursacht wurden, wird bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Podologinnen und Podologen bieten aber auch Behandlungen an, die vollständig selbst gezahlt werden müssen.
Was kostet Fußpflege auf Rezept
Einheitliche Preise
HPNR | Leistungen seit dem 01.07.2023 | Von Krankenkasse übernommen |
---|---|---|
78010 | Podologische Behandlung (klein) | 32,70 € |
78020 | Podologische Behandlung (groß) | 46,93 € |
78030 | Podologische Befundung | 3,21 € |
78100 | Erstbefundung groß | 51,97 € |
Welche Diagnosen für Podologie Rezept : Diagnosegruppe: Diabetisches Fußsyndrom
- hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie.
- systemischen Autoimmunerkrankungen.
- Kollagenosen.
- toxischer Neuropathie.
wenn Warzen oder Hühneraugen entstanden sind; wenn sich die Zehennägel in Form und Farbe auffällig verändern; wenn eine Diabetes mellitus-Erkrankung vorliegt, da die Haut von Betroffenen besonders anfällig für Wunden und Verletzungen sein kann; wenn sich Symptome von Fußpilz und Nagelpilz bemerkbar machen.
Du kannst vorbeugend auch ohne ein Rezept des Arztes eine medizinische Fußpflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall liegt der Preis je nach Behandlung zwei- bis dreimal so hoch.
Wann wird Fußpflege verschrieben
Medizinische Fußpflege konnte bis Juni 2020 nur für Menschen mit Diabetes auf Rezept verordnet werden. Seit 1. Juli 2020 bekommen nun auch Personen mit Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom die Fußpflege auf Rezept.Wenn Sie dennoch kein Rezept von Ihrem Arzt erhalten machen wir eine podologische Behandlung ohne gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Das bedeutet : Heilen, Therapieren und Behandeln von krankhaften Erscheinungen (eingewachsene Nägel, Hühneraugen, Ulcerationen, Pilznägel) sind uns nicht gestattet.Eine Überweisung ist nicht erforderlich, um einen Podologen aufzusuchen. Sobald Beschwerden an Ihren Füßen auftreten, können Sie sofort einen Podologen aufsuchen. Er arbeitet in seiner Praxis und kann bei Personen mit eingeschränkter Mobilität auch zu Hause vorbeikommen.
Bislang konnten Ärzte eine Podologie nur bei Schädigungen infolge eines diabetischen Fußsyndroms (Diagnosegruppe DF) verordnen. Ab 1. Juli 2020 erweitern sich die Indikationen um das Fußsyndrom bei Neuropathien (NF) sowie das Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (QF).