den Schutz, den ein Staat auf seinem Gebiet oder an einem anderen Ort unter seiner Kontrolle einer Person gewährt.Die Herkunft des Worts „Asyl“ stammt vom Griechischen und meint „ sicher“ bzw. „Ort der Sicherheit“. Das Wort Asyl bedeutet somit einen Zufluchtsort für eine verfolgte Person.Was ist unter dem Begriff Asyl zu verstehen Unter Asyl ist ein Zufluchtsort zu verstehen, der vor äußeren Gefahren schützen soll. Es handelt sich um eine Unterart der Migration, die durch besondere Umstände geprägt ist und Asylsuchenden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.
Was ist Asyl für Kinder erklärt : Das Wort 'Asyl' kommt aus dem Griechischen und bedeutet 'Zufluchtsort'. Ein Mensch, der in einem fremden Land Asyl beantragt, bittet also darum, an einem sicheren Ort leben zu dürfen. Auch nach Deutschland kommen jedes Jahr viele Flüchtlinge. Wer Asyl erhält, darf drei Jahre lang hier leben und arbeiten.
Wem steht Asyl zu
Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
Wann hat man Asyl : Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer Person in ihrem Herkunftsland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, oder wenn eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen (etwa zum Schutz der Familie) nicht vollzogen werden darf.
Das Recht auf Asyl wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz (GG) als Grundrecht verankert. Als die Zahl der Asylbewerber:innen Anfang der 1990er Jahre anstieg, wurde dieses Recht durch eine Änderung des GG eingeschränkt („Asylkompromiss“).
Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.
Wie lange darf man mit Asyl bleiben
Von der Schutzart hängt auch ab, wie lange ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf. Erhält ein Flüchtling Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder Artikel 16a Grundgesetz, geht damit eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre einher. Danach erfolgt eine erneute Prüfung.Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.Von der Schutzart hängt auch ab, wie lange ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf. Erhält ein Flüchtling Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder Artikel 16a Grundgesetz, geht damit eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre einher. Danach erfolgt eine erneute Prüfung.
Nach drei Jahren erhalten Asylberechtigte eine Niederlassungserlaubnis, sofern nicht die Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat entfallen ist. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Familiennachzug, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Wann kriegt man kein Asyl : Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.
Hat jeder das Recht auf Asyl : Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Asyl und Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie aus politischen oder humanitären Gründen nach Deutschland geflohen sind und hier bleiben wollen, können Sie Asyl beantragen. Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Anerkannte Asylbewerber (Asylberechtigte) und anerkannte Flüchtlinge (positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) erhalten regelmäßig einen mehrjährigen Aufenthaltsstatus. Darüber hinaus ist die Aufenthaltsdauer bei Flüchtlingen auch von der Entwicklung der Situation im Heimatland abhängig.Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.