Bis zum Kammertermin hat der Arbeitgeber Zeit, auf die Kündigungsschutzklage mit einer schriftlichen Klageerwiderung zu reagieren. Dazu kann wiederum der Arbeitnehmer Stellung nehmen. Häufig werden in diesem Turnus zwischen der Güte- und der Kammerverhandlung mehrere Schriftsätze ausgetauscht.Sofern Sie in der ersten Instanz des Kündigungsschutzprozesses gewinnen, bleibt alles beim Alten: Sie müssen Ihren Mitarbeiter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses auch weiterhin nicht (vorläufig) weiterbeschäftigen.Die Kündigungsschutzklage ist vom Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen zu erheben, ca. 3 Wochen nach Einreichung der Klage findet die 1. Gerichtsverhandlung statt (die so genannte Güteverhandlung), ca. 3-12 Monate später findet dann der Kammertermin statt mit 3 Richtern.
Was kostet den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage : Fallbeispiele
Streitwert bis max. … EUR (3 Brutto-Gehälter) | Gerichtsgebühren…EUR (2-fache Gebühr) | Anwaltsgebühren…EUR bei Urteil (2,5-fache Gebühr) |
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1.000 | 116,00 | 220,00 |
1.500 | 156,00 | 317,50 |
2.000 | 238,00 | 555,00 |
3.000 | 280,00 | 695,00 |
Wer zahlt Gehalt während Kündigungsschutzklage
Besteht das Arbeitsverhältnis nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage fort, muss der Arbeitnehmer weiter zur Arbeit gehen und der Arbeitgeber weiter den Lohn bzw. das Gehalt bezahlen.
Wann endet das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsschutzklage : Entscheidend für den Beginn der 3-Wochenfrist ist bei einer Kündigung nicht der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist endet, sondern der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.
Fazit. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.
Eine Kündigungsschutzklage kann binnen drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung erhoben werden. Sie dient dazu zu klären, ob die Kündigung wirksam ist. Wenn es Ihr Ziel ist, den Arbeitsplatz zu behalten oder eine Abfindung zu erhalten, dann sollten Sie gegen die Kündigung vorgehen.
Wer bezahlt bei Kündigungsschutzklage
Kosten einer Kündigungsschutzklage für Arbeitgeber: Wird der Prozess durch den Arbeitgeber verloren, muss dieser die Kosten für das Gericht übernehmen. Wird dagegen ein Vergleich erzielt, fallen keine Gerichtskosten an. Wird ein Anwalt konsultiert, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür zahlen.Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, so kann der Arbeitnehmer zwischen einer Kündigungsschutzklage oder einer Abfindung wählen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr.Besteht das Arbeitsverhältnis nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage fort, muss der Arbeitnehmer weiter zur Arbeit gehen und der Arbeitgeber weiter den Lohn bzw. das Gehalt bezahlen. Alles bleibt, wie es war. Ein klagestattgebendes Urteil in einem Kündigungsschutzprozess ist allerdings kein Zahlungstitel.
Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage verliere Wenn ich als Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage verliere, dann kommt der Mitarbeiter zurück an den Arbeitsplatz. Das hört sich erstmal banal an, ist aber in der Regel schlimmer, als die Zahlung einer großen Abfindung.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nicht : Wird eine Kündigung noch in der Probezeit ausgesprochen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage in der Regel nicht. Grund hierfür ist, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten greift.
Was passiert wenn ich die Kündigungsschutzklage Gewinne : Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung des Arbeitgebers verliert mit der gewonnenen Kündigungsschutzklage an Wirksamkeit und der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein übliches Arbeitsgehalt ausgezahlt.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage
Nach § 1a KSchG kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen und dem Arbeitnehmer zugleich eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anbieten.