Was benötige ich für eine Testamentseröffnung?
Sterbeurkunde im Original oder beglaubigter Abschrift • sämtliche aufgefundene Testamente, auch Kopien und Abschriften • eventuell vorhandene Hinterlegungsscheine des Gerichts • Angabe der Namen und Anschriften aller in Betracht kommender gesetzlicher Erben sowie der im Testament genannten Personen.Die Testamentseröffnung wird vom Nachlassgericht protokolliert. Anschließend erhalten alle Beteiligten vom Gericht schriftlich eine Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments, in Form des angefertigten Protokolls und einer Kopie des Testaments.Die Kosten für die Testamentseröffnung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Demnach werden hierfür 100 Euro plus Auslagen für Porto, Versand und Papierkosten berechnet.

Wie lange dauert es bis ein Testament nach dem Tod eröffnet wird : Nicht amtlich verwahrte Testamente müssen dem Nachlassgericht nach dem Auffinden umgehend übergeben werden. Bis zur Testamentseröffnung dauert es meist etwa einen Monat, in seltenen Fällen bis zu einem halben Jahr. Für die Testamentseröffnung fallen Kosten an, die von den Erben zu tragen sind.

Was muss ich zum Nachlassgericht mitnehmen

In der Regel benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Ihr Familienstammbuch.
  • Die Sterbeurkunde des Erblassers.
  • Das Testament bzw. den Erbvertrag im Original.
  • Die Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben.
  • Die Namen und Anschriften aller Erben.

Wie viel kostet eine Testamentseröffnung : 100,00 EUR für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen. Erfolgen Eröffnungen bei verschiedenen Amtsgerichten oder tauchen später weitere Verfügungen von Todes wegen auf, so entsteht für jeden Eröffnungsvorgang (Eröffnungsprotokoll) die Gebühr. Kostenschuldner dieses Verfahrens ist/sind der Erbe/die Erben.

Zwar bekommen alle vom Testament betroffenen Personen das Eröffnungsprotokoll, allerdings üblicherweise nur zu den Themen, die jeweils für sie selbst von Belang sind. Das Nachlassgericht informiert nach der Eröffnung auch das zuständige Finanzamt und eventuell das Grundbuchamt.

Kontakt mit dem Nachlassgericht, Abgabe eines Testamentes:

Wer ein Testament auffindet oder in Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, es beim Nachlassgericht unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall abzugeben.

Woher weiß das Nachlassgericht die Erben

Das Nachlassgericht wird über das Standesamt über den Tod des Erblassers informiert. Es prüft dann, ob ein Testament hinterlegt ist. In diesem Fall muss das Nachlassgericht von sich aus tätig werden und prüfen, wie der Erblasser die Erbfolge geregelt hat.Informiert das Nachlassgericht automatisch die Erben In der Regel kommt Post vom Nachlassgericht. Das passiert unabhängig davon, ob jemand schon vorher wusste, was ihm Eltern, Partner oder Oma zugedacht haben. Grundsätzlich wird jeder der im Testament Genannten angeschrieben.Brauche ich einen Erbschein, wenn ein Testament vorliegt Wenn es sich um ein notarielles Testament handelt, wird ein Erbschein nur in Ausnahmefällen benötigt. Wenn der Erblasser das Testament selbst geschrieben hat, wird für die Berichtigung eines Grundbuchs ein Erbschein benötigt.

Das Nachlassgericht prüft den Erbfall, hört die Beteiligten an und entscheidet dann, indem es im Erbschein das Prüfungsergebnis ausweist.

Wie lange dauert es bis man vom Nachlassgericht Bescheid bekommt : Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.

Wer ist berechtigt ein Testament zu öffnen : Niemand darf ein verschlossenes Testament öffnen, und auch bei unverschlossenen Testamenten muss der Inhalt geheim bleiben. Der eigentliche Sinn der Testamentseröffnung ist, diesen Geheimnisschutz zu beenden. Von nun an kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, beim Nachlassgericht alle Testamente einsehen.

Wann meldet sich das Nachlassgericht bei den Erben

Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post.

In der Regel benötigen Sie:

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  2. Ihr Familienstammbuch.
  3. Die Sterbeurkunde des Erblassers.
  4. Das Testament bzw. den Erbvertrag im Original.
  5. Die Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben.
  6. Die Namen und Anschriften aller Erben.

Das Nachlassgericht ist in allen Belangen rund um das Erbrecht eine wichtige Adresse für die Eröffnung von Testamenten, um einen Erbschein zu erteilen und wenn Erben das Erbe ausschlagen wollen. Jeder kann mit einem Testament oder in einem Erbvertrag seine Erben selbst bestimmen.

Was ist wenn man keinen Erbschein hat : Im Falle einer Erbschaft, muss gemäß deutschem Erbrecht ein Erbschein nicht unbedingt von den Erben beantragt werden. Auch ohne einen Erbschein bleibt ein Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person, entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge.