Was darf ich dem Betriebsrat erzählen?
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.Ein Betriebsratsmitglied ist über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten hinaus insbesondere zum Stillschweigen über persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer verpflichtet. Dies gilt vor allem für solche Informationen, die die Intimsphäre eines Arbeitnehmers betreffen.Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden (§ 78 S. 1 BetrVG). Das Verbot richtet sich gegen jedermann. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Gewerkschaften und sonstige außerbetriebliche Stellen sind davon erfasst.

Bei welchen Themen muss der Betriebsrat informiert werden : So muss der Betriebsrat beispielsweise über folgende Aspekte informiert werden:

  • Kündigung und Einstellung von Personal.
  • Betriebsänderungen wie Stilllegungen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen.
  • Unfall-, Arbeits- und Umweltschutz.
  • Bedarf an Berufsbildung der Arbeitnehmer.
  • Änderungen von Arbeitsverfahren und Abläufen.

Hat der Betriebsrat Schweigepflicht

1 S. 3 u. 4 BetrVG). Betriebsratsmitglieder, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis an Mitglieder anderer Gremien, die davon in Kenntnis gesetzt werden dürfen, weitergeben, haben diese auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen.

Wie formuliere ich eine verschwiegenheitserklärung : Wie muss die Verschwiegenheitserklärung aussehen

  1. Die Benennung der jeweiligen Parteien.
  2. Welche Informationen geheim gehalten werden sollten und Bestandteil sind.
  3. Die Dauer des Vertrages.
  4. Welche Daten empfangen als auch übergeben wurden.
  5. Die Form und Höhe einer Strafe bei Verstoß gegen den Vertrag.

Wer Betriebsratswahlen behindert oder beeinflusst, wer die Arbeit der gewählten Gremien stört, wer einzelne Mitglieder benachteiligt oder begünstigt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Oder zumindest eine Geldstrafe. So steht es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Unter Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Informationen und Daten für sich zu behalten, d. h., nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Kann der Arbeitgeber betriebsratsarbeit verbieten

Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat verbieten Rein rechtlich gesehen: Nein.Ein Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber viele Rechte, aber auch Pflichten. Nur im Falle einer groben Pflichtverletzung des Betriebsrats, ist es möglich einen Auflösungsantrag des Betriebsrats zu stellen. Alleine aus persönlichem Missfallen oder Sympathieverlust ist eine Abwahl hingegen nicht möglich.Wichtigstes Anhörungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung (§ 102 BetrVG). Die stärkste Waffe des Betriebsrats sind die echten Mitbestimmungsrechte.

Soziale Angelegenheiten: Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über alle in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelten Angelegenheiten so umfassend zu informieren, dass der Betriebsrat denselben Informationsstand erhält wie er.

Was fällt nicht unter die Schweigepflicht : In welchen Fällen gilt die Schweigepflicht nicht Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn der Patient den Arzt davon befreit. Dies kann zum einen durch eine ausdrücklich erklärte Einwilligung geschehen. In diesem Fall befreit der Patienten den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht.

Was fällt alles unter die Schweigepflicht : Was umfasst die ärztliche Schweigepflicht

Der Name des Patienten. Alle Krankendaten, die zur Patientenakte gehören. Alle Gedanken, Meinungen, familiären, beruflichen und finanziellen Verhältnisse, die der Patient dem Arzt anvertraut hat.

Was fällt unter Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Im deutschen Strafgesetzbuch ist die Verletzung der Schweigepflicht in § 203 StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen geregelt.

Inhalte Verschwiegenheitserklärung:

  • Vertragsparteien.
  • Präambel.
  • Definition.
  • Vertrauliche Informationen.
  • Geheimhaltungspflichten.
  • Rückgabe bzw. Lösung der vertraulichen Informationen.
  • Eigentumsrechte an den vertraulichen Informationen.
  • Vertragsstrafe.

Beschwerden von Arbeitnehmern gegen den Betriebsrat sind nicht zulässig. Die Belegschaft kann jedoch beim Arbeitsgericht beantragen, den Betriebsrat aufzulösen oder einzelne Mitglieder wegen grober Pflichtverletzung aus dem Betriebsrat auszuschließen.

Hat betriebsratsarbeit immer Vorrang : Diese Vorschrift sichert die die ungestörte Durchführung der Betriebsratsaufgaben. Erforderliche Betriebsratsarbeit soll in aller Regel Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung haben (BAG v. 27.6.1990 – 7 ABR 43/89).