Was gehört alles zu den Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben, mit denen man für die Zukunft vorsorgt. Dazu gehören: Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Basisabsicherung. Beiträge zur Altersvorsorge.Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen

  • Krankenversicherung.
  • Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung.
  • Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
  • Krankenzusatzversicherungen.
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Risikolebensversicherung.

Darunter fällt die gesetzliche Rentenversicherung, ihr gleichgestellte Aufwendungen wie berufliche Versorgungswerke und die Rürup-Rente (Basisrentenvertrag). Diese Aufwendungen kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Für diese Beiträge gilt im Steuerjahr 2023 ein Höchstbetrag von 26.528 Euro für Singles.

Was kommt alles in die Anlage Vorsorgeaufwand : In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen beispielsweise gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen.

Was sind keine Vorsorgeaufwendungen

Nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind Versicherungen, die nicht der Vorsorge für die Zukunft dienen. Hierzu gehören beispielsweise Sachversicherungen, wie eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung oder die Kfz-Kaskoversicherung.

Was sind alles sonstige Vorsorgeaufwendungen : Nicht nur diese Basisbeiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Erfasst werden hiervon begrifflich auch die darüber hinausgehenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sowie Beiträge zu Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Beiträge für die übrige Vorsorge

Zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen gehören beispielsweise: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge können Sie in der Regel Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Was sind zuzüglich übrige Vorsorgeaufwendungen

Zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen gehören beispielsweise: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge können Sie in der Regel Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.Zu den steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen zählen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Vorsorgesparpläne und Risikoversicherungen.