Verhalten bei Autounfall: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Unfallstelle absichern.
- Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten.
- Polizei benachrichtigen.
- Unfall dokumentieren.
- Unfall der Versicherung melden. Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei Unfällen:
- Rettungsgasse bilden.
- Verhalten bei Unfall im Tunnel.
Wer in einen Autounfall verwickelt ist, muss dies grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung mitteilen. Als Unfallverursacher musst du deine Versicherung umgehend informieren. Bist du Geschädigter, musst du sowohl deine eigene Kfz-Versicherung als auch die des Unfallgegners über den Schaden unterrichten.Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
- Warnblinkanlage einschalten.
- Warnweste anlegen, möglichst noch im Auto.
- Vorsichtig aussteigen, dabei auf den fließenden Verkehr achten.
- Stellen Sie Ihr Warndreieck in angemessener Entfernung auf: Landstraßen mindestens 100 Meter. Innenstadt mindestens 50 Meter.
Wie ich mich nach einem Unfall verhalten muss : Als Erstes muss nach einem Autounfall die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu gehört das Einschalten des Warnblinkers sowie das Aufstellen eines Warndreiecks. Denken Sie dabei an Ihren Eigenschutz und tragen Sie beim Verlassen des Autos eine Warnweste, die mittlerweile als Pflichtausrüstung in jeden PKW gehört.
Wer muss Schaden melden Verursacher oder Geschädigter
Die Meldepflicht im Schadensfall liegt beim Verursacher. Als Geschädigter bist Du lediglich dazu verpflichtet, der gegnerischen Versicherung alle nötigen Informationen zu geben, damit diese den Schaden an Deinem Auto regulieren kann.
Warum muss ich als Geschädigter den Unfall meiner Versicherung melden : Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie diesen umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden des Geschädigten regulieren kann. Sind Sie z.B. in ein parkendes Auto gerummst, müssen Sie außerdem die Polizei rufen, sonst droht Ihnen ein Verfahren wegen Fahrerflucht.
Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen. Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
Als Geschädigter bzw. Unfallbeteiligter müssen Sie nicht unbedingt die Polizei rufen, wenn nur ein Blechschaden (Parkrempler) vorliegt. Füllen Sie einen Unfallbericht aus (hier herunterladen) und lassen Sie die Schadenshöhe unabhängig von einem Kfz-Gutachter feststellen.