An drei verschiedenen Stellen in der Grundsteuererklärung müssen Sie Zähler und Nenner eintragen:
- Flurstücknummer.
- wirtschaftliche Einheiten.
- Anteil am Grundstück als Angabe über die Eigentumsverhältnisse.
Die Zahl oberhalb des Bruchstrichs nennt man den Zähler, die Zahl unterhalb des Bruchstrichs den Nenner.Die Nummer steht im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Zuerst wird der Zähler angegeben (456) und dann der Nenner (2). Doch was ist, wenn nur eine Ziffer im Grundbuch steht Das heißt, diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer.
Was ist Zähler und Nenner bei Miteigentumsanteil : Angegeben wird der Miteigentumsanteil mit Zähler und Nenner: Im Zähler ist der auf den Eigentümer entfallende Anteil angegeben, während der Nenner den Rahmenwert des Objekts angibt.
Wo finde ich den Anteil Zähler Nenner des Flurstücks der zur wirtschaftlichen Einheit gehört
Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben.
Was trage ich in Zeile 11 der Grundsteuererklärung : Sie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist.
Sie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist.
Der Nenner eines Bruches ist die Zahl oder der Term, der unterhalb des Bruchstrichs steht. (Die Zahl oder der Term oberhalb des Bruchstrichs heißt Zähler.)
Wo finde ich die anteilige Fläche des Flurstücks
Die Flächenangaben zu den einzelnen Flurstücken entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Grundbuchauszug. Dort ist im Bestandsverzeichnis die Größe in qm angegeben. Alternativ findet sich die Grundstücksgröße zum Beispiel auch auf dem Kaufvertrag oder ist online abrufbar.Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%, ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 1 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1 einzutragen.Zeilen 11 bis 16 – Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge – beispielsweise manche Betriebsrenten oder Beamtenpensionen – sind erkennbar anhand der Lohnbescheinigung und teilweise steuerfrei. Die Angaben in der Anlage N werden dafür benötigt, die Höhe des steuerfreien Teils zu berechnen.
Da gibt es „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“ und „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zähler, Nenner)“. Klingt ähnlich, aber es liegen Welten dazwischen. Bei der „wirtschaftlichen Einheit“ sind es meist 1 und 1, etwa bei einem Einfamilienhaus.
Wie sieht die Zählernummer aus : Bei analogen Stromzählern ist die Stromzählernummer in der Regel 8-stellig. Die neuen, digitalen Modelle haben eine 14-stellige Stromzählernummer mit Buchstaben und Zahlen. Manche Stromkunden bzw. Stromkundinnen verwechseln die Zählernummer mit dem Zählerstand.
Was trage ich in Zeile 11 ein : Der erste Anteil (Zeile 11) beschreibt, wie viel von dem Flurstück zu dem Grundstück gehört. Bei einem Einfamilienhaus ist dies meist 1/1.
Was trage ich in Zeile 12 Grundsteuererklärung
In Zeile 12 ist auf der rechten Seite die Gesamtwohnfläche von ‚99' qm einzutragen. Bei Wohngrundstücken sind hier keine Angaben erforderlich. Hier ist nur bei neu begründetem Wohnungseigentum eine Angabe erforderlich. In der Regel ist hier somit keine Angabe zu machen.
Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist.Bist Du angestellt, hast eine Betriebsrente oder Pension, brauchst Du Anlage N. Dort gibst Du an, wie viel Du verdienst. Und außerdem, was Du rund um Deinen Job alles ausgibst.
Wo finde ich Miteigentumsanteil lt Grundbuch Zähler Nenner : Die jeweiligen Miteigentumsanteile stehen in der Teilungserklärung der Wohnanlage und sind im Grundbuch festgelegt. Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Bestandteile eines Gebäudes sowie der Außenanlagen, die kein Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers sind.