Was ist die G26 1?
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G26) sind zu veranlassen (Pflichtuntersuchung) bei Tätigkeiten, welche das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 (G 26.2) und 3 (G 26.3) erfordern.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 (Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar) muss den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wenn die Tragedauer 30 Minuten am Tag überschreitet. Beispiele der Gruppe 1: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2.Der Nachweis der körperlichen Eignung für das Tragen von schwerem Atemschutz (Preßluftatmer) erfolgt laut FwDV 7 durch die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ für die Gerätegruppe 3 („G 26.3“).

Was muss man bei der G26 machen : Was wird untersucht

  • Belastungs-EKG.
  • Anamnese durch den Arzt,
  • körperlichen Untersuchung mit Otoskopie (Betrachtung des äußeren Gehörganges und des Trommelfells),
  • Sehtest,
  • Hörtest,
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Urinanalyse.
  • Gegebenenfalls Röntgenuntersuchung des Brustraumes (Thorax).

Was wird bei der G26 1 gemacht

In der freiwilligen G26 Untersuchung für Gruppe 1 (auch G26. 1 genannt), werden Laborwerte für Blut und Urin sowie der Blutdruck genommen. Eine ärztliche Untersuchung auf mögliche Erkrankungen oder Probleme beim Tragen der Atemschutzgeräte findet ebenfalls statt.

Wann G26 1 : Die erste G26 Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist maximal 3 Monate gültig. Nachfolgende Vorsorgen sind maximal 12 Monate und danach 3 Jahre gültig.

Lebensjahr beträgt die geforderte Sollleistung als W 170 3,0 W/kg Körpergewicht bei Männern und 2,5 W/kg Körpergewicht bei Frauen. Beispiel: Bei einem Mann mit 80 kg Körpergewicht ist die Zielwattzahl 240 Watt, bei der er mit dem Puls auf nicht mehr als 170 Schläge pro Minute angestiegen sein sollte.

Das DGUV-Standardwerk für die Arbeitsmedizin wurde in einer Neuauflage veröffentlicht. Es nennt sich nunmehr „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ und wurde konzeptionell und strukturell aktualisiert.

Wie schwer ist die G26

Grundsatz (G) 26.1, 26.2 und 26.3

Mit Gruppe eins (G26. 1) sind Atemschutzgeräte gemeint, die bloß mit einem geringen Widerstand beim Ein- und Ausatmen ausgestattet sind. Das Gewicht der Atemschutzgeräte der ersten Gruppe reicht bis zu drei Kilogramm.