Was ist eine Gefährdungsbeurteilung BG BAU?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern. Sie hilft zu entscheiden, wo, in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Maßnahmen erforderlich sind.Antwort: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen.Eine Gefährdungsbeurteilung läuft nach folgenden Prozessschritten ab: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten. Ermitteln der Gefährdungen. Beurteilen der Gefährdungen (Ermittlung des Risikos für die Beschäftigten durch Abschätzen der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere)

Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her : Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen beraten die Verantwortlichen bei der Gefährdungsbeurteilung. Gibt es im Unternehmen betriebliche Interessenvertretungen Dann sind diese ebenfalls einzubeziehen; ebenso der Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Angestellten).

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung ausfüllen

Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird. Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sollen so wirksam verhindert werden.

Für was braucht man eine Gefährdungsbeurteilung : Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Maßnahme im HR, um die Arbeitsbedingungen und potentielle Gefahren für Angestellte zu beurteilen und sie somit zu schützen. Aus dieser Beurteilung werden dann entsprechende Maßnahmen abgeleitet, um die Gefährdungen zu vermeiden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden und ggf. fortgeschrieben werden, wenn während der Bauarbeiten vorher nicht absehbare Gefährdungen auftreten.

§3 Abs. 3 Satz 3 der neuen BetrSichV besagt, dass die Gefährdungsbeurteilung NUR von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) DURCHGEFÜHRT werden darf.

Wer muss bei einer Gefährdungsbeurteilung dabei sein

Da die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmungspflichtig nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist, steht so zumindest den Arbeitnehmervertretern das Recht zu, in die Gefährdungsbeurteilung Einsicht zu nehmen und auf die Beteiligung des Betriebsarztes hinzuwirken.Was ist die Vorgehensweise bei einer Gefährdungsbeurteilung

  1. Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung.
  2. Ermitteln von Gefährdungen.
  3. Beurteilen der Gefährdungen.
  4. Festlegen von Maßnahmen.
  5. Umsetzen der Maßnahmen.
  6. Überprüfen der Wirksamkeit.
  7. Dokumentation.
  8. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und besteht seit 1997. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen so überprüfen zu können.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden und zwar fachkundig. Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen.

Was passiert wenn man keine Gefährdungsbeurteilung hat : Was passiert wenn man keine Gefährdungsbeurteilung macht Der Arbeitgeber muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und das Leben oder die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet wurde.

Wer ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen : Der § 5 des Arbeitsschutzes verpflichtet jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Wer fordert eine Gefährdungsbeurteilung

Das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) fordert in § 5 f. noch recht allgemein vom Arbeitgeber, eine schriftliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen.

Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung richtet sich also an den Arbeitgeber.Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der dazu dient, Arbeitsbedingungen und potenzielle Gefährdungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu beurteilen. Außerdem umfasst sie die Ableitung entsprechender Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung machen : Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden.