Wie der Name vermuten lässt, geht es um die Abschätzung der möglichen Folgen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Fokus liegt dabei jedoch nicht auf dem, der diese Daten verarbeitet, sondern auf den Betroffenen. Folgen meint hier die Auswirkung auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.Mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollen die Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen ermittelt werden. Das Ziel ist dann, die Ergebnisse zu bewerten und die erkannten Risiken mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) einzudämmen.In Folgenabschätzungen wird geprüft, ob Maßnahmen der EU erforderlich sind, und welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Lösungen hätten. Folgenabschätzungen werden in der Vorbereitungsphase durchgeführt, also noch bevor die Kommission einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift abschließt.
Was beinhaltet eine DSFA : Eine Datenschutz-Folgenabschätzung – kurz DSFA – ist ein spezielles Instrument zur Beschreibung, Bewertung und Eindämmung von Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wann braucht man eine Datenschutz-Folgenabschätzung
Antwort. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Wo ist die Datenschutz-Folgenabschätzung geregelt : Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) eingeführt (Art. 35 EU-DSGVO). Dabei handelt es sich um die Pflicht für den Verantwortlichen, vor Beginn einer geplanten Datenverarbeitung eine Abschätzung der Folgen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) eingeführt (Art. 35 EU-DSGVO). Dabei handelt es sich um die Pflicht für den Verantwortlichen, vor Beginn einer geplanten Datenverarbeitung eine Abschätzung der Folgen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich: systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, einschließlich Profiling; umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten; systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Wann muss ich eine DSFA durchführen
Die DSFA ist dann nötig, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.Wer führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch Verantwortlich für die Durchführung einer DSFA ist der Verantwortliche, in der Regel also die Geschäftsführung eines Unternehmens. Die verantwortliche Stelle muss nach der DSGVO den Rat des Datenschutzbeauftragten einholen.Nach Art. 51 DSGVO ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Anwendung und Überwachung der DSGVO zu schaffen. In Deutschland sind dies die unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Länder sowie die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Die Datenschutz-Grundverordnung besteht aus Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verabeitung ihrer personenbezogenen Daten. Im Wesentlichen sollen die Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von betroffenen Personen geschützt werden.
Wann braucht es eine Datenschutzfolgeabschätzung : Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.
Wann braucht man eine Datenschutzfolgeabschätzung : Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ( DSFA ) ist gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) immer dann erforderlich, wenn eine geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Was regelt den Datenschutz
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates1, die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU), regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU.
Datenschutzkontrolle bezieht sich auf die Maßnahmen und Prozesse, die Unternehmen und Organisationen implementieren, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten.Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz in Deutschland wird hauptsächlich durch die zwei Gesetze Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geprägt.
Welche drei Aspekte regelt der Datenschutz im Umgang mit Daten : Im Rahmen der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten haben Betroffene Rechte, die zwingend zu beachten sind.