In den Raumordnungsplänen werden einzelne Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt, dabei werden die vielfältigen Nutzungen des Raums aufeinander abgestimmt und räumliche Konflikte ausgeglichen.Ziel ist es dabei, eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf allen räumlichen Ebenen zu unterstützen und zu forcieren. Themen können beispielsweise die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Wohnungsmarkt und die Infrastrukturnachfrage sein oder Aspekte von Migration und Stadtentwicklung.rauMPlanung ist somit die konkrete tätigkeit zur Schaffung einer bestimmten Siedlungsstruktur nach poli- tisch festgelegten Zielen. diese Ziele werden durch die rauMOrdnungsPOlitik auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund, länder, regionen und gemeinden) festgelegt.
Warum braucht man Raumplanung : Ziel der Raumplanung ist es, die Landschaft zu schützen und die bestehenden Siedlungsgebiete so weiter zuentwickeln, dass sie uns und nachfolgenden Generationen maximale Lebensqualität bieten – dank guter Gestaltung und hoher Funktionstüchtigkeit.
Was gehört zur Raumplanung
Im Planungsrecht und in der Planungsadministration umfasst der Begriff Raumplanung die drei überfachlichen Planungsebenen der Raumordnung des Bundes, der Landesplanung einschließlich der Regionalplanung sowie der Bauleitplanung.
Was ist Raumordnung Geographie : Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.
Die Raumplanung umfasst drei Planungsebenen:
- Raumordnung des Bundes.
- Landesplanung inklusive Regionalplanung.
- Bauleitung.
Instrumente der Raumordnung können formellen (gesetzlich geregelten) oder informellen (kooperativ ausgestaltbaren) Charakter haben. Zu den formellen Instrumenten der Raumordnung gehören insbesondere Raumordnungspläne, Zielabweichungs-, Untersagungs- und Raumordnungsverfahren.
Was ist das Ziel der Raumordnung
Ziele der Raumordnung sind damit anders als die Grundsätze nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraums das Ergebnis einer Abwägung auf der Ebene der Landes- bzw. Regionalplanung und somit landesplanerische Letztentscheidungen.Ziele der Raumordnung sind damit anders als die Grundsätze nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraums das Ergebnis einer Abwägung auf der Ebene der Landes- bzw. Regionalplanung und somit landesplanerische Letztentscheidungen.Unter Raumplanung werden die Maßnahmen zusammengefasst, einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet, nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen.