Das T1-Versandverfahren (externes Versandverfahren)
Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgt erst nach der Ankunft der Waren an ihrem endgültigen Bestimmungsort. Dort werden dann auch die Zoll- und Steuerabgaben für diese Waren fällig.Der Unterschied zwischen T1 und T2 liegt darin, dass T1 für Nicht-Unionswaren ausgestellt werden, während T2 bei Unionswaren zum Einsatz kommen.Das T1 Versandverfahren wird durch den Zoll am Abgangsort eröffnet. Für die Anmeldung und die T1 Erstellung werden unter anderem Angaben, wie Informationen über Versender und Empfänger, Anzahl der Packstücke und Gesamtgewicht, Anzahl der Plomben und die Zolltarifnummer benötigt.
Was bedeutet T1 Gestellen : – Externer Versand (T1) wird generell bei Nicht-Unionswaren angewendet. – Der externe Versand ermöglicht, dass Nicht-Unionswaren standardmäßig zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden, ohne dass sie Zollabgaben oder sonstigen Abgaben unterliegen.
Wann wird ein T1 benötigt
Ein T1-Dokument ist ein Begleitdokument für sogenannte Nichtgemeinschaftswaren, also Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden und nun innerhalb der EU transportiert werden. Auch die Beförderung durch ein Drittland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Was kann man mit T1 machen : Das T1 Dokument ermöglicht eine besondere Art von Zollverfahren, nämlich ein Versandverfahren von Nicht-Unionswaren. Das heißt: Waren, die nicht aus der Europäischen Union stammen (sogenannte „Nicht-Unionswaren“) können von einem Ort zum anderen Ort transportiert werden.
Das T2 Dokument kommt beim grenzüberschreitenden Warenverkehr von Unionswaren innerhalb der EU und den EFTA-Staaten zum Einsatz, wenn der Transportweg auch durch Nicht-EU-Länder führt. Das T2 Dokument ermöglicht dazu ein Versandverfahren für den zoll- und steuerfreien Transport der Ware.
Das T1-Dokument benötigen Sie, wenn Sie Waren von außerhalb der Europäischen Union transportieren möchten, die noch nicht in den freien Verkehr überführt wurden.
Wer darf T1 ausstellen
Ihr Zollagent kann beide Anmeldungen gleichzeitig ausfüllen, vorausgesetzt, er verfügt über eine Versandgarantie, die es ihm erlaubt, ein T1-Dokument auszustellen.Beginn der zollamtlichen Überwachung
Vom Zeitpunkt des Verbringens an unterliegen alle Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, automatisch der zollamtlichen Überwachung (Art. 134 Abs. 1 UZK). Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich bei den Waren um Unions- oder Nichtunionswaren handelt.T1: (wehr-)dienstfähig und voll verwendungsfähig
Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Körpergröße zwischen 175 cm und 196 cm. kein Bart.
Das T1-Verfahren ist ein zollrechtliches Versandverfahren. Versandverfahren werden angewandt, wenn Waren innerhalb der Europäischen Union oder im Bereich der Europäischen Freihandelszone (ETFA-Staaten) grenzüberschreitend transportiert werden sollen.
Wie funktioniert T1 verfahren : Externes Unionsversandverfahren (sogenanntes T1-Verfahren)
Dieses dient der Beförderung von Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung, ohne dass sie Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen.
Wann erfahre ich ob ich Zoll zahlen muss : Das Wichtigste in Kürze: Bereits seit dem 1. Juli 2021 müssen Sie für alle Bestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern geliefert werden, Einfuhrabgaben bezahlen. Für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen Sie keine Zölle zahlen. Es wird jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Wer meldet die Einfuhr an
Händler, die einen kommerziellen Warenverkehr in Deutschland abwickeln und zu diesem Zweck Waren in die Bundesrepublik einführen, müssen eine Zollanmeldung für die Einfuhr durchführen. Auch Reisende, die Waren aus dem Urlaub mitbringen, müssen diese unter Umständen beim Zoll anmelden.
T1 (voll verwendungsfähig)
- keine Gesundheitsstörungen.
- keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis.
- keine Fehlsichtigkeit (Grenze in der Praxis etwa ±1 dpt) – Sehschärfe ohne Korrektur auf beiden Augen jeweils 0,7.
- keine feste vorliegende Zahnspange.
Nach dem Ausscheiden aus Ihrem aktiven Dienst bei der Bundeswehr werden Ihre Gesundheitsunterlagen an das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr in Andernach zur Archivierung und Auskunftserteilung übermittelt. Bei Bedarf können Sie dort medizinische Befunde, Arztberichte etc.
Wie wird T1 geschlossen : Die T1-Zollformulare werden am Bestimmungsort durch Vorlage Ihrer Waren bei einer Grenzagentur geschlossen. Der Einfuhrabfertiger muss auch Ihre T1-Formulare in seiner Zollerklärung angeben, damit ein Nachweis über die Entrichtung der Zölle und der Mehrwertsteuer vorliegt.