Was kostet ein Kamin für Wohnzimmer?
Durchschnittlich kostet ein gemauerter Kamin mit Einbau 4.000–6.000 €. Für einen im Raum stehenden Kaminofen in guter Qualität müssen Sie dagegen nur mit 1.000–2.000 € im Schnitt rechnen. Die Kosten für einen Kamin hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.Montagekosten Kamin

Leistung Kosten
Kamin an bestehenden Schornstein anschließen 200 bis 500 Euro
Heizkamin aufstellen 100 bis 500 Euro
Kachelofen setzen 500 bis 5.000 Euro
Abnahme durch den Schornsteinfeger 50 bis 150 Euro

Soll der Kamin auch die Heizung unterstützen, steigen die Preise bei Scheitholz auf 1.500 bis 2.000 Euro. Wer hingegen einen Pellet-Kamin nachrüsten möchte, muss mit Kosten von 1.000 bis 2.000 Euro rechnen. Ein wasserführender Pelletofen schlägt hingegen mit mindestens 2.000 bis 3.000 Euro zu Buche.

Kann man in jede Wohnung einen Kamin einbauen : Möchten Sie als Mieter einen Kaminofen in Ihrer Wohnung einbauen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Der simple Grund: Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Der Vermieter darf ohne Begründung einen geplanten Kamineinbau ablehnen.

Sind Holzofen ab 2024 noch erlaubt

Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.

Kann ich einfach einen Kamin einbauen : Grundsätzlich gibt es keine baulichen Bedingungen für den nachträglichen Einbau eines Kaminofens, sodass dies prinzipiell in jeder Immobilie möglich ist. Es muss jedoch für einen störungsfreien Rauchabzug gesorgt werden.

Leider gibt es dafür keine festen Regelsätze. Die konkreten Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland und Stadt. Aus den Erfahrungen verschiedener Hausbesitzer haben wir bei unseren Recherchen herausgefunden, dass die Mehrheit der Schornsteinfeger zwischen 40-150 Euro für die Kaminofen-Abnahme verlangt.

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Ist ein Kamin genehmigungspflichtig

Feuerstätten sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Kaminofen Vorschriften sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) und der BimSchV geregelt. Die Vorschriften beinhalten Vorgaben an die Feinstaub-Höchstwerte und auch der Wandabstand und Brandschutz spielen eine wichtige Rolle.Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Wie lange sind Kaminöfen noch erlaubt : Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen. Viele Geräte fallen unter den Bestandsschutz oder müssen stillgelegt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.

Welche Kamine sind ab 2024 verboten : Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.

Welche Kamine dürfen ab 2024 nicht mehr betrieben werden

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Sofern neue Feuerstätten die Vorgaben der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten, können sie in Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger auch nach 2024 bedenkenlos installiert und betrieben werden.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Wann wird das heizen mit Holz verboten : Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.