Was kostet ein Nachname?
Gut zu wissen: Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich begrenzt, wobei die Änderung des Vornamens maximal 225 € und die des Nachnamens maximal 1.022 € kosten darf. Beachten Sie jedoch, dass selbst wenn Ihr Antrag auf Namensänderung nicht genehmigt wird, Sie dennoch einen Teil der Gebühren zahlen müssen.Sie kann also auch noch Jahre nach der Scheidung erfolgen. Die Kosten für die Namensänderung liegen meist bei 25,- bis 30,- Euro. Wichtig: nach der Namensänderung darf nicht vergessen werden, auch alle anderen Dokumente auf den neuen Namen zu ändern, z.B. den Führerschein, den Ausweis, evtl. auch Kreditkarten.Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).

Wie kann man seinen Nachnamen ändern ohne zu heiraten : Wenn Ihr Familienname nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Hierdurch dürfen im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen.

Kann man einfach so den Nachnamen ändern

Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Wie kann ich meinen Nachnamen ändern lassen : Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Nach einer in Deutschland anerkannten Scheidung oder dem Tod des Ehegatten ist es möglich, durch eine Namenserklärung den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Zudem kann der Nachname gewählt werden, der vor der Eheschließung geführt wurde (z. B. ein Ehename aus einer Vorehe).

Was benötigt man um seinen Nachnamen zu ändern

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.Dies ist etwa der Fall bei:

  • Eheschließung.
  • Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Scheidung.
  • Adoption.
  • Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes.


Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung : Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein:

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben.
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Wie bekomme ich einen neuen Nachnamen : Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Kann ich verlangen dass meine Ex Frau meinen Namen ablegt

Auch wenn Ihr Ex-Ehegatte fordert, dass Sie seinen Nachnamen ablegen, ist dies ganz allein Ihnen überlassen. Eine Frist für die Namensänderung gibt es nicht. Sie können somit auch noch nach einigen Jahren entscheiden, Ihren Geburtsnamen oder den alten Familiennamen aus einer vorherigen Ehe anzunehmen.

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Wer darf seinen Nachnamen ändern : Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.