Was macht ein Anwalt für Sozialrecht?
Im Zivilrecht, aber z.B. auch im Sozialrecht gilt das Prinzip, dass der Gegner den Anwalt zahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt. Anders im Familien- oder im Arbeitsrecht: Dort bezahlt grundsätzlich jeder seinen Anwalt selbst – unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren.Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.Was ist unter Sozialrecht zu verstehen Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Soziale Risiken können u. a. Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod sein.

Was sind sozialrechtliche Angelegenheiten : Angelegenheiten der Sozialversicherungen, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, gehören ebenso zum Sozialrecht wie die Existenzsicherung durch Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (Hartz IV) oder Grundsicherungsleistungen.

Ist eine Erstberatung beim Anwalt kostenpflichtig

Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen.

Wie lange dauert eine Erstberatung beim Anwalt : Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel maximal 60 Minuten und kann sowohl persönlich, als auch telefonisch stattfinden.

Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist darauf gerichtet, Pflichtverletzungen eines sozialen Leistungsträgers insbesondere aus dessen Verpflichtung zur Aufklärung (§ 13 SGB I), zur Beratung (§ 14 SGB I) und zur Erteilung von Auskünften (§ 15 SGB I) auszugleichen.

Im Sozialrecht werden Sozialleistungen als Leistungen zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs definiert. Dabei wird unterschieden zwischen Geldleistungen, Sachleistungen, Dienstleistungen und persönlichen Hilfen.

Welche Leistungen kennt das Sozialrecht

Das Sozialrecht kennt verschiedene Leistungen: Dazu zählen u.a. Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation), Leistungen der Grundsicherung sowie Wohngeld und Elterngeld.Unter einer Erstberatung versteht man generell eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Eine Erstberatung umfasst z.B. keine schriftliche Zusammenfassung der Beratung, sondern beschränkt sich auf die mündliche Beratung, ob im persönlichen Gespräch oder auch am Telefon.Auch Anwälte geben "kostenlose" Beratungen. Man benötigt einen Beratungshilfeschein. Gibt es bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte. In manchen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht.

Nach dieser alten Regelung konnten die Gebühren für eine Erstberatung einen hohen vierstelligen Bereich erreichen. Deshalb hat der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2006 die Erstberatung bei einem Anwalt und die Kosten der Höhe nach auf 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt.

Welche sozialen Hilfen gibt es : Leistungen der Sozialhilfe

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46b SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 – 52 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 – 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69 SGB XII)

Was sind Sozialleistungen Beispiele : Dazu zählt man zum Beispiel die Sozialhilfe, aber auch die Beiträge des Staates zu den Sozialversicherungen (das sind Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Auch Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderungen oder Hilfen für Behinderte gehören zu den Sozialleistungen.

Welche sozialen Leistungen gibt es

Leistungen der Sozialhilfe

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46b SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 – 52 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 – 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69 SGB XII)


Das Sozialrecht gehört im Grunde zum Verwaltungsrecht und damit zum öffentlichen Recht. Es regelt diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:in und Staat, die der Absicherung sozialer Risiken dienen. Diese Absicherung erfolgt durch verschiedene Sozialleistungsträger.Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.

Was kostet eine Beratungsstunde beim Anwalt : Außergerichtliche Beratung

Benötigst Du als Privatperson einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).