Um einen Bildschirmarbeitsplatz im Büro arbeitsschutzkonform zu errichten und zu betreiben, müssen Arbeitgeber insbesondere Pflichten in folgenden Bereiche beachten:
- Ergonomie (Tisch, Stuhl, Bildschirm etc.)
- Arbeitsplatzbeleuchtung.
- Fläche und Bewegungsraum.
- Raumklima und Lärmschutz.
- Pausenregelungen.
Es muß ausreichend Beinfreiheit bestehen; die Breite der Arbeitsfläche muß mindestens 1200 mm, besser aber 1600 mm, die Tiefe 800-900 mm betragen. Die Anordnung von Bildschirm, Tastatur und Arbeitsvorlage muß flexibel sein; optimal ist eine Anordnung hintereinander.Der Bildschirm darf nicht reflektieren oder flimmern und muss leicht dreh- und neigbar sein; Schrift und Grafik müssen gut erkennbar sein. Die Tastatur sollte vom Bildschirm getrennt sein; Laptops dürfen ohne separate Tastatur nur für kurze Zeit verwendet werden.
Sind Bildschirmpausen gesetzlich vorgeschrieben : Pausen. Die sogenannten Bildschirmpausen, die etwa 5 bis 10 Minuten pro Stunde betragen sollten, sind nach Anhang 6.1 Abs. 2 ArbStättV verpflichtend, wenn der Arbeitgeber keine andere Tätigkeit, die eine Abwechslung von der Bildschirmarbeit darstellt, anbieten kann.
Was sagt das Arbeitsschutzgesetz zu Anforderungen für die Bildschirmarbeit
Die Arbeitsstättenverordnung (kurz: ArbStättV) stellt an einen Bildschirmarbeitsplatz folgende Anforderungen: So muss der Bürotisch von Beschäftigten ausreichend Platz für alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Er sollte mindestens 80 cm tief und 160 cm breit sein.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu bezahlen : Bei einer notwendigen Arbeitsbrille muss der Arbeitgeber verpflichtend zahlen. Beziehen kannst Du Dich dabei auf Paragraf 3 Abs. 3 ArbSchG. Die Kostenübernahme kannst Du aber nicht einfach so anfordern, denn es gibt verschiedene Bedingungen, die erfüllt werden müssen.
Der obere Rand des Bildschirms sollte maximal auf Augenhöhe sein, um eine natürliche Kopfhaltung zu erreichen. Optimal ist dabei eine um 35° nach unten geneigte Blicklinie. Zwischen Monitor und Augen wird ein Abstand zwischen 50 cm und 80 cm empfohlen.
Da kam das Arbeitsgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass es sich bei einer Arbeitsplatzbrille um verpflichtenden Arbeitsschutz handelt und somit der Arbeitgeber die Kosten für die Bildschirmbrille tragen muss (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Wie viel bildschirmpause steht mir zu
Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause von mindestens 10 Minuten gehalten werden.Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Er sollte mindestens 80 cm tief und 160 cm breit sein. Zudem muss er frei von Reflexionen sein. Der vom Unternehmen gestellte Bürostuhl sollte höhenverstellbar sein und eine durchgehende, ebenfalls verstellbare, Rückenlehne haben.Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss.
Nur die erforderlichen Kosten zahlt der Arbeitgeber bei einer Brille, und diese dürfen den durchschnittlich niedrigsten Marktpreis nicht überschreiten. Der Preis variiert stark und kann sich zwischen 200 und 1.000 Euro bewegen. Zudem erstattet der Arbeitgeber nur die auf dem Rezept vermerkten Brillentypen.
Wie muss ein Bildschirmarbeitsplatz gestaltet sein : Insbesondere die Lendenwirbelsäule soll gut gestützt sein. Die Unterarme sollen entspannt auf dem Schreibtisch aufliegen können, während die Schultern locker hängen. Ober- und Unterarme bilden einen rechten Winkel. Hände, Handgelenke und Unterarme sollten soweit möglich eine Linie bilden.
Wie sollte ein Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet sein : Aufstellung des Bildschirms
Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung der am Bildschirm beschäftigten Person parallel zur Fensterfront verläuft (Abb. 2). Als Abstand zwischen Bildschirm und Fenster werden 200 cm empfohlen. Am Fenster muss bei Bedarf ein Lichtschutz angebracht werden (z.
Wie hoch darf der Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille sein
Seit 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro – seit 2020 bis zu 600 Euro – je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V)
Pausen: Da lang andauernde ununterbrochene Bildschirmarbeit sehr belastend ist, sind Pausenregelungen definiert. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von mindestens jeweils 10 Minuten erfolgen.Bildschirmarbeitsplatz
- Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung der am Bildschirm beschäftigten Person parallel zur Fensterfront verläuft (Abb. 2).
- Als Abstand zwischen Bildschirm und Fenster werden 200 cm empfohlen.
- Am Fenster muss bei Bedarf ein Lichtschutz angebracht werden (z. B.
Hat der Arbeitgeber die Pflicht den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten : Für die Ergonomie am Arbeitsplatz ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Verschiedene Gesetze und Richtlinien wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten ihn zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigen zu schützen.