So genannte “allgemeine” Notsituationen wie zum Beispiel eine Hungersnot oder eine Umweltkatastrophe werden nicht als Asylgründe anerkannt.Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.Ob Krieg und Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung, Armut und Perspektivlosigkeit, Umweltzerstörung und Klimawandel oder Rohstoffhandel und Landraub – meist sind diese Fluchtursachen eng miteinander verwoben. Und fast immer hängen sie mit der zunehmenden globalen Ungleichheit zwischen reich und arm zusammen.
Was sind Asylgründe in Deutschland : Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer Person in ihrem Herkunftsland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, oder wenn eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen (etwa zum Schutz der Familie) nicht vollzogen werden darf.
Wer bekommt kein Asyl
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.
Was sind abgelehnte Asylbewerber : Wird der Asylantrag abgelehnt, hat die Person kein Aufenthaltsrecht mehr und ist verpflichtet, Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Für gewöhnlich beträgt diese Frist 30 Tage, abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten haben jedoch nur eine Woche Zeit.
Jede*r Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden.
Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
Welche Flüchtlinge werden anerkannt
Der Begriff Flüchtling wird zwar im Alltag vielfach als Synonym für geflüchtete Menschen genutzt, im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten.Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationaltät, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten : Der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten ist nicht groß. Die beiden Schutzformen basieren vor allem auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Die Definition der Flüchtlingseigenschaft beruht auf der Genfer Flüchtlingskonvention; die Asylberechtigung ist in der deutschen Verfassung verankert.
Wer ist vor Abschiebung geschützt : Unbegleitete Minderjährige sind in der Regel vor einer Abschiebung geschützt.
Kann man ohne Grund abgeschoben werden
In der Regel erfolgt eine Abschiebung aufgrund eines Verstoßes gegen ein Einwanderungsgesetz, beispielsweise wenn der Ausländer ohne entsprechende Genehmigung in das Land eingereist ist, gegen die Bedingungen seines Visums verstoßen hat oder sich über die Zeitspanne hinaus im Land aufgehalten hat, für die er zum Aufenthalt im Land berechtigt war.
Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber" bezeichnet. Wer ist asylberechtigt
Wann darf nicht abgeschoben werden : Eine Person darf schließlich nicht abgeschoben werden, wenn ihr im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht (§ 60 Abs. 7 AufenthG). Diese Regelung kann etwa zur Anwendung kommen, wenn einer Person im Fall einer Abschiebung erhebliche Gesundheitsgefahren drohen.