Was zählt alles unter Beleidigung?
Strafbar sind zum Beispiel Beschimpfungen („schwule Sau“, „Arschloch“, „Idiot“) oder das Behaupten unwahrer Tatsachen, die die Person verächtlich machen können („Sabine kokst schon wieder. “). Eine Beleidigung kann auch durch eine Handlung begangen werden, als sogenannte tätliche Beleidigung (Mittelfinger, Anspucken).Entscheidend für eine Beleidigung ist, dass es sich um Werturteile handelt, also die gesprochenen Worte oder Handlungen bzw. Gestiken geprägt sind von einer subjektiven Stellungnahme des Dafür- oder Dagegenhaltens. Der Aussagende bringt also seine Wertung des Sachverhalts zum Ausdruck.Eine Beleidigung kann nach § 185 StGB gemäß § 193 StGB dadurch gerechtfertigt werden, dass sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient. Als solche nennt das Gesetz beispielhaft tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen sowie Vorhaltungen und Rügen von Vorgesetzten.

Ist verbale Beleidigung strafbar : Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Beleidigungsform, welche der Gesetzgeber unter Strafe stellt. Neben der mündlichen Beleidigung kann eine Beleidigung auch in der Schriftform oder in einer nonverbalen Form, beispielsweise mittels Gesten, strafbar sein.

Wann liegt keine Beleidigung vor

Keine Beleidigung und nicht strafbar ist es, wenn anderen Menschen mitgeteilt wird, wie man sie sieht und was man von ihnen seiner Meinung nach hält. Bei Beleidigungen kommt immer ganz genau darauf an, wer was zu wem unter welchen Umständen sagt. Das gilt unter Nachbarn wie gegenüber einer Polizistin.

Welche Beleidigung kostet wie viel : Beamtenbeleidigung: Welche Kosten sind möglich

Beschreibung Strafe
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*

„Halt die Fresse“ kostet sie 100 Euro.

Hier überwog laut Urteil das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern. Ein Gericht erlaubte auch "Sie können mich mal …" im Sinne von "Lass mich in Ruhe". "Oberförster", "Bulle" (je nach Kontext) und "Wegelagerer" werteten andere Richter ebenfalls nicht als Beleidigung.

Welche Beleidigung ist am teuersten

Spitzenreiter ist mit 4000 Euro Strafe der erhobene Mittelfinger – denn auch kränkende Gesten gelten als Beleidigung. Die Zunge herauszustrecken fiel mit 150 Euro Strafe dagegen vergleichsweise günstig aus. Bei den verbalen Beleidigungen liegt der Spruch "alte Sau" mit 2500 Euro Strafe vorne.Schmerzensgeldtabelle einer Beleidigung

Schmerzensgeld bei Beleidigung Betrag
verbale und tätliche Nichtachtung durch Anspucken 750 Euro
rassistische Äußerungen ca. 360 Euro
Beamtenbeleidigung 300 Euro
Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung 250 Euro

Eine kritische Meinung über das Verhalten einer Person mag verletzend sein. Wenn dies jedoch sachlich ausgedrückt wird, gilt es nicht als strafbare Beleidigung. Beleidigungen in privaten Gesprächen, Selbstgesprächen oder Familienkonversationen sind ebenfalls kein Grund für eine Anzeige aus rechtlicher Sicht.