Welche 3 Grundrechte gibt es?
Das Grundgesetz schützt die Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde der Menschen in Deutschland.I. Die Grundrechte

  • Artikel 1. [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
  • Artikel 2. [Persönliche Freiheitsrechte]
  • Artikel 3. [Gleichheit vor dem Gesetz]
  • Artikel 4. [Glaubens- und Gewissensfreiheit]
  • Artikel 5. [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
  • Artikel 6.
  • Artikel 7.
  • Artikel 8.

Welche Grundrechte gibt es

  • das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG),
  • die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG),
  • die Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 5 GG),
  • die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG),
  • die Glaubensfreiheit (Artikel 4 GG),

Wie viele Grundrecht gibt es : Das Grundgesetz besteht aus 146 Abschnitten. Die einzelnen Abschnitte nennt man "Artikel". In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die sogenannten "Grundrechte".

Was ist das wichtigste Grundrecht

Die Grundrechte gelten gegenüber allen staatlichen Stellen. Sie sind keine unverbindlichen Programmsätze, sondern gelten unmittelbar und können vor Gericht eingeklagt werden. An der Spitze des Grundrechtskatalogs steht das wichtigste Grundrecht, die Garantie der Menschenwürde.

Was ist das höchste Grundrecht : Nur die Menschenwürde ist nach herrschender Ansicht als Höchstwert der Verfassung gänzlich „unantastbar“ und damit das einzige schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.

Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz

Artikel Inhalt Volltext
Artikel 16a Asylrecht 16a
Artikel 17 Petitionsrecht 17
Artikel 19 Abs. 4: Justizgewährleistung, Effektiver Rechtsschutz 19
Artikel 20 Abs. 4: Widerstandsrecht 20


Dieser Absatz enthält gleich mehrere Grundrechte: Die Meinungsäußerungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Freiheit des Films; zusammengefasst werden diese auch als Meinungs- und Verbreitungsfreiheit.

Was ist das erste Grundrecht

Artikel 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.