Asylgrund: Gefahr für Leben und Freiheit Eine drohende Gefahr für Leben und Freiheit kann eine Begründung für die Flüchtlingsanerkennung sein. Diese besteht aber nur dann, wenn das Leben der Betroffenen aus politischen Gründen regelmäßig oder sehr stark beeinträchtigt ist und ihr Leben und Freiheit bedroht sind.Neben dem Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz gibt es gemäß den Vorschriften der Qualifikations-Richtlinie, des AsylG und des AufenthG drei weitere Schutzformen: Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG ), subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG )und Abschiebungsverbote (§ 60 Abs.Ob Krieg und Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung, Armut und Perspektivlosigkeit, Umweltzerstörung und Klimawandel oder Rohstoffhandel und Landraub – meist sind diese Fluchtursachen eng miteinander verwoben. Und fast immer hängen sie mit der zunehmenden globalen Ungleichheit zwischen reich und arm zusammen.
Welche Gründe muss ein Asylbewerber haben um Asyl zu bekommen : eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie aufgrund eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wer kann in Deutschland Asyl bekommen
Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden.
Wer hat Anspruch auf Asyl : Die Berechtigung zum Asyl beruht auf Artikel 16a des Grundgesetzes "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet).
Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
Der Begriff Flüchtling wird zwar im Alltag vielfach als Synonym für geflüchtete Menschen genutzt, im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten.
Wer hat Chancen auf Asyl
Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind: Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.Das ist dann der Fall, wenn einer Person in ihrem Herkunftsland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
Jede*r Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden.
Hat jeder das Recht auf Asyl : Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.