Welche Brandschutztür zwischen Haus und Garage?
Besteht eine direkte Verbindung zwischen Ihrer Garage und dem Wohnhaus ist laut Landesbauordnungen der Einbau einer Brandschutztür gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss mindestens 30 Minuten lang einer Hitzebelastung von 800 Grad Celsius standhalten – also der Feuerwiderstandklasse F30 entsprechen.Wo kommen Brandschutztüren gemäß Vorschrift zum Einsatz

  • langen Fluren.
  • Treppenhäusern.
  • feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden.
  • feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Brandwänden.
  • Notausgängen.
  • Fluchtwegen zur Abschottung.

Brandwände nach § 30 MBO

In inneren Brandwänden müssen der Anzahl und Nutzung entsprechende feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Feuerschutzabschlüsse verbaut werden. Somit müssen Brandschutztüren nach DIN 4102-5 die Feuerwiderstandsklasse T90 erfüllen.

Welche Türe für Garage : Eine feuerhemmende H3D-Stahltüre. Im Übergang von der Garage ins Haus muss laut Gesetzgeber eine feuerhemmende Tür eingesetzt werden. Neben der T30 feuerhemmenden Funktion bietet die H3D Stahltür einen guten Wärmedämmwert und ist optional auch rauchdicht und schalldämmend erhältlich.

Wann Brandschutztür Garage

Die feuerhemmende Tür muss laut der Landesbauordnungen immer dann eingesetzt werden, wenn die Garage und das Haus direkt miteinander verbunden sind. Entscheidend sind vor allen Dingen eine reibungslose Funktionsfähigkeit und der Härte- bzw. Feuerschutzgrad.

Ist eine T30 Tür eine Brandschutztür : Die Kriterien an Brandschutztüren, oft auch als Feuerschutztüren bezeichnet, regelt die DIN 4102-5 in Deutschland bzw. die ÖNORM B 3850 in Österreich. Die Feuerwiderstandsklassen dieser Türen sind wie folgt aufgeteilt: T30, T60, T90, T120 sowie T180.

Für genau solche Situationen hat der Gesetzgeber Normen bzw. Brandschutztüren Vorschriften für Garage festgelegt. Die feuerhemmende Tür muss laut der Landesbauordnungen immer dann eingesetzt werden, wenn die Garage und das Haus direkt miteinander verbunden sind.

Bricht in einem Gebäude ein Feuer aus, sind Brandschutztüren unerlässlich. Sie retten Leben und minimieren Sachschäden – vorausgesetzt, die Türen schliessen im Brandfall zuverlässig und halten den extremen Hitzebelastungen stand.

Wann T30 und T90

Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.Die Zahl hinter dem T gibt an, für wie viele Minuten die Tür den Durchtritt des Feuers verhindert; sie muss sich nach dieser Zeit immer noch öffnen lassen (T30 = 30 Minuten).Gemäß Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) sind „auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Musterbauordnung an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse (GK) 5 anzuwenden“.

Wo sind Brandschutztüren notwendig Brandschutztüren werden typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung) in Treppenhäusern.

Sind T30 Türen immer dicht und selbstschließend : Wo sind Türschließer vorgeschrieben Grundsätzlich sind Türschließer für alle Feuerschutztüren (T30, T60, T90 etc.) Pflicht, da diese stets selbstschließend sein müssen.

Welche Türen müssen Brandschutztüren sein : Türen in feuerbeständigen Trennwänden (F90-AB) müssen nach § 29 Absatz 5 der Musterbauordnung (MBO) mindestens feuerhemmend, dicht- und selbstschließend sein. Die Rauchdichtigkeit ist für Feuerschutztüren nicht geregelt.

Sind Brandschutztüren im Keller Pflicht

Mit einer feuerfesten Kellertür, Brandwänden und durch spezielle Anstriche kann der Vermieter ebenfalls zum Brandschutz im Keller beitragen. Je nach Bundesland können solche Maßnahmen bei Neubauten bereits verpflichtend sein.

Gemäß Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) sind „auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Musterbauordnung an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse (GK) 5 anzuwenden“.Brandschutztüren haben höhere Anforderungen an die Türschließung als Türen, die nicht als Brandschutztüren vorgesehen sind. Türen mit Anforderungen durch Feuer- oder Rauchschutz (RWA) müssen generell selbstschließend sein. Das kann durch geeignete zugelassene Türschließer erreicht werden.

Hat eine T30 Tür eine bodendichtung : Türen mit Rauchschutzfunktion müssen werkseitig gekennzeichnet werden und erhalten eine Werksbescheinigung. Sie können eine T30 Holztür zwar auch nachträglich mit einer absenkbaren Bodendichtung ausstatten. Offiziell ist sie dann nicht rauchdicht nach DIN 18095.