Mit den neuen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sollen die Renovierungsraten erhöht werden. Öffentliche und Nichtwohngebäude der Energieeffizienzklasse G müssen bis spätestens 2027 renoviert werden, sodass sie mindestens Energieeffizienzklasse F erreichen.Bis 2030 sollen Häuser mit der Klasse G und F mindestens auf E gebracht werden, ab 2033 soll dann mindestens D erreicht werden. Diese Maßnahmen können von einer verbesserten Dämmung bis hin zu modernen Heizsystemen reichen.Übersicht der Energieeffizienzklassen von Häusern
Energieeffizienzklasse Haus | Jährlicher Energiebedarf in kWh/m² | Haustyp |
---|---|---|
B | 50–75 | Normale Neubauten |
C | 75–100 | Mindestanforderung für einen Neubau |
D | 100–130 | Gut sanierte Altbauten |
E | 130–160 | Sanierte Altbauten |
Welcher energiestandard ist Pflicht : Mit der Neufassung GEG 2023 wurde festgeschrieben: Jeder Neubau muss den Effizienzstandard 55 erfüllen. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wurde also von bislang 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent verringert.
Welche Häuser von Zwangssanierung betroffen
Millionen von Häusern in Deutschland sind von einer geplanten EU-Richtlinie betroffen, die auf die Energieeffizienz von Wohngebäuden abzielt. Die Sanierungspflicht betrifft konkret Wohngebäude der Kategorien E, F oder G, da diese energetischen Standards von 1982 bis 1995 entsprechen.
Welche Häuser müssen Zwangssaniert werden : Wann liegt eine Sanierungspflicht vor Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen.
Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.
Update (März 2024): Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 für strengere Energieeffizienzstandards für Gebäude gestimmt. Bis 2033 sollen alle Gebäude mindestens eine mittlere Effizienzklasse erreichen und ab 2028 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
Welche Häuser haben Energieklasse D
Die Energieeffizienzklasse D sagt aus, dass ein Wohngebäude eine Endenergie von 100 bis 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr aufweist. Wenn der EU-Plan zur Realität werden sollte, müssten alle Wohngebäude in Deutschland also bis zum Jahr 2033 in ihrer Energieeffizienz in diesem Bereich liegen.Altbau-Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen. Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen.Wann liegt eine Sanierungspflicht vor Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Sanierungszwang. Allerdings kann in gewissen Bereichen doch eine Pflicht bestehen. Hier lesen Sie, wann das der Fall ist. Drohen Sanktionen, wenn ich die Sanierung nicht durchführe
Welche Häuser sind von sanierungszwang betroffen : Welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen
- Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m²; entspricht einem Passivhaus oder einem KfW-Effizienzhaus 40.
- Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m²; entspricht einem Niedrigstenergiehaus, einem 3-Liter-Haus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.
Welche Energieeffizienzklasse muss ein altes Haus haben : Energieeffizienzklasse E mit 130 bis 160 kWh/m² für ältere Gebäude mit energetischem Standard nach der 2. Wärmeschutzverordnung (1982). Energieeffizienzklasse F mit 160 bis 200 kWh/m² gilt für ältere Gebäude. Energieeffizienzklasse G für ein Haus mit 200 bis 250 kWh/m².
Welche Gebäude fallen unter die sanierungspflicht
Das GEG sieht in bestimmten Fällen eine Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen vor. EU-Beschlüsse zur Sanierungspflicht sehen vor, dass bis zum Jahr 2033 bei allen Gebäuden die Energieeffizienzklasse „D“ oder besser erreicht werden muss.