Bis 2030 sollen Häuser mit der Klasse G und F mindestens auf E gebracht werden, ab 2033 soll dann mindestens D erreicht werden. Diese Maßnahmen können von einer verbesserten Dämmung bis hin zu modernen Heizsystemen reichen.Das GEG sieht in bestimmten Fällen eine Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen vor. EU-Beschlüsse zur Sanierungspflicht sehen vor, dass bis zum Jahr 2033 bei allen Gebäuden die Energieeffizienzklasse „D“ oder besser erreicht werden muss.Wer also jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, muss diesen Altbau so sanieren, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.
Welche Häuser müssen Zwangssaniert werden : Wann liegt eine Sanierungspflicht vor Die gesetzliche Pflicht für energetische Sanierungen besteht unter anderem dann, wenn der Altbau vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu angehalten, eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen.
Welche Häuser müssen nicht gedämmt werden
Auch gilt: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, sind von den Pflichten zur Dämmung zunächst ausgenommen. Hier wird die Dämmung erst nach einem Eigentümerwechsel fällig – die Frist beträgt dann zwei Jahre nach dem Besitzerwechsel.
Kann der Staat mich zwingen mein Haus zu sanieren : Für Bestandsgebäude gibt es aktuell nur wenige Sanierungspflichten. Und von diesen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ausgenommen, wenn sie das Gebäude seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Beim Verkauf ist dann der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zur Nachrüstung verpflichtet.
Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt.
Welche Häuser sind von der Sanierungspflicht betroffen
- Energieeffizienzklasse A+ mit weniger als 30 kWh/m²; entspricht einem Passivhaus oder einem KfW-Effizienzhaus 40.
- Energieeffizienzklasse A mit 30 bis 50 kWh/m²; entspricht einem Niedrigstenergiehaus, einem 3-Liter-Haus oder einem KfW-Effizienzhaus 55.
Bin ich verpflichtet mein Haus energetisch zu sanieren
Altbau-Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen. Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen.