Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Welcher Ofen muss nachgerüstet werden : Wer muss nachrüsten
- Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
- Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.
Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden
Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.
Welche Öfen haben Bestandsschutz
Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.
Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin : Aktive Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen kosten etwa 1000 Euro und müssen vom Fachmann eingebaut werden. Sie werden direkt in der Abgasleitung des Kamins angebracht und scheiden Feinstaub auf elektrostatischem weg ab. Ein Stromanschluss ist also notwendig.
Wer baut einen Feinstaubfilter in einen Kamin ein : Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen
In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.
Wo wird der Feinstaubfilter bei Kaminöfen eingebaut
Aktive Feinstaubfilter
Der Aktivfilter wird direkt in die Abgasleitung des Kamins eingebaut. Die Montage muss durch einen Fachmann erfolgen. Für den Einbau ist ein zusätzlicher Stromanschluss notwendig, wodurch mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss.
Sie müssen umgerüstet oder stillgelegt werden, wenn ihre Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschritten wurde. Eine Messung durch den Schornsteinfeger kostet je nach örtlicher Gebührenordnung zwischen 100 und 150 Euro.Die Auskunft, ob eine Nachrüstung möglich ist, erhalten Sie von Ihrem Schornsteinfeger. Lassen Sie sich im Vorfeld von dem zuständigen Schornsteinfeger beraten, um sicherzustellen, dass Ihnen während der Heizperiode ein betriebsbereiter Ofen zur Verfügung steht.
Was kostet eine feinstaubmessung durch den Schornsteinfeger : Eine Messung durch den Schornsteinfeger kostet je nach örtlicher Gebührenordnung zwischen 100 und 150 Euro.