Welche Lebensmittel benötigen kein Zutatenverzeichnis?
Ein Zutatenverzeichnis ist beispielsweise nicht erforderlich bei: frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, sofern diese nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt sind. Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent. bei Lebensmitteln, die nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Vollmilch.Grundsätzlich sind auf jedem vorverpackten Lebensmittel alle Zutaten anzugeben, die im Lebensmittel enthalten sind. Die Zutaten sind dabei absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt ihrer Herstellung aufgelistet.Keine Kennzeichnung: Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden.

  • Süßstoff Aspartam.
  • Vitamin B (Riboflavin)
  • Geschmacksverstärker Glutamat.
  • Cystein, der als Zusatzstoff in Backmischungen für das lockere Volumen von Brötchen sorgt.

Für welche Bevölkerungsgruppen ist das Zutatenverzeichnis besonders wichtig : Für welche Bevölkerungsgruppen ist das Zutatenverzeichnis besonders wichtig Vor allem Allergiker und Allergikerinnen brauchen das Zutatenverzeichnis, um sichergehen zu können, dass sie das Lebensmittel vertragen. Auch Zusatzstoffe müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.

Wann muss ein Zusatzstoff nicht deklariert werden

Nein, es gibt zwei wichtige Ausnahmen. Das sind Zusatzstoffe, die bei der Herstellung zugesetzt werden, aber im Produkt keine technologische Wirkung mehr haben oder entfernt werden.

Wann müssen Zusatzstoffe deklariert werden : Seit Juni 2021 darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden.

die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Allergene. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum. die Nettofüllmenge. Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers.

Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht besteht nur für zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen unter 9 Gramm je Kilogramm. Futtermittelzusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, also keine GVO enthalten, sind zulässig.

Welche Waren sind von der Auszeichnungspflicht ausgenommen

Von der Grundpreispflicht gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel für Waren, die ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter haben. Auch Waren, die in Getränke- oder Verpflegungsautomaten angeboten werden, brauchen keine Grundpreisangabe.Freiwillige Warenkennzeichnung

  • die Verkehrsbezeichnung,
  • das Zutatenverzeichnis,
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD,
  • die Mengenbezeichnung,
  • der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers.
  • Unverträglichkeitsreaktionen bei Verwendung bestimmter Zutaten.

Lebensmittel: Hersteller oder Verpacker, Zutatenliste/ Inhaltsstoffe, Gewichtsangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum, Allergenkennzeichnungen, Chargennummer, Bar- oder QR-Codes.

Zusätzliche Pflichtkennzeichnungen für ausgewählte Lebensmittel sind Informationen zu Verwendung und Aufbewahrung, Herkunftsangaben, das Einfrierdatum wie bei Fisch, die botanische Herkunft bei pflanzlichen Ölen und natürlich der Alkoholgehalt.

Wann entfällt die Preisauszeichnungspflicht : Die Preisauszeichnungspflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt, wenn es sich um ein sehr kleines Einzelhandelsgeschäft oder einen Getränke- oder sonstigen Automaten handelt.

Welche Angaben auf Verpackungen sind freiwillig : Dies können z. B. Gebrauchshinweise, Werbeslogans, Lagerungshinweise und Rezeptvorschläge sein. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar.

Was ist Pflicht auf einer Verpackung

Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen. Was muss auf einer Lebensmittelverpackung stehen Gesetzlich geregelt sind u. a. Nettofüllmenge, Nährwerttabelle, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunft.

Verpflichtende Informationen für fertig abgepackte Lebensmittel

  • Bezeichnung des Lebensmittels.
  • Liste der Zutaten (einschließlich etwaiger Zusatzstoffe)
  • Informationen über Allergene.
  • Menge bestimmter Zutaten.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verwendung bis.

Angegeben werden müssen der Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils bezogen auf 100 Gramm oder Milliliter des verzehrsfertigen Lebensmittels.

Wann ist die Preisangabenverordnung nicht anzuwenden : (2) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 sind nicht anzuwenden auf individuelle Preisnachlässe sowie auf nach Kalendertagen zeitlich begrenzte und durch Werbung bekannt gemachte generelle Preisnachlässe.