Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.Eine Regalprüfung DGUV muss mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden und ist eine wichtige Maßnahme, um das Risiko von Unfällen und Schäden zu verringern. Bei einer DGUV-Prüfung werden alle Teile des Regals einschließlich der Stützstruktur, der Lagerbehälter, der Verankerung und der Belastungsgrenzen überprüft.der DIN EN 15635
Die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 schreibt vor, dass Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden müssen.
Sind fachbodenregale Prüfpflichtig : Regal-Prüfpflicht gewährleistet Sicherheit
Unter die Prüfpflicht fallen unter anderem Einfahrregale, Fachbodenregale und Palettenregale, aber auch Durchfahr- und Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossregale sowie kraftbetriebene Regale.
Wie oft müssen Schwerlastregale geprüft werden
Die Prüfung durch einen fachkundigen Regalinspekteur sollte laut Norm im 12-Monate Intervall geschehen und betrifft Palettenregale, Einfahrregale, Push-Back-Regale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale und Mehrgeschoßanlagen.
Wie oft müssen hochregale geprüft werden : Die Regalprüfung muss mindestens einmal pro Jahr, sowie durch einen „Regal Checker“ wöchentlich durchgeführt werden. Es sollte eines nicht vergessen werden: Regale werden täglich be- und entladen!
Die regelmäßige Regalprüfung nach DGUV V3 sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch befähigtes Personal rettet Leben und gewährleistet zudem einen reibungslosen Betrieb. Die Regalprüfung muss mindestens einmal pro Jahr, sowie durch einen „Regal Checker“ wöchentlich durchgeführt werden.
Besonders zwingend und wichtig ist dabei die regelmäßige Regalprüfung von Schwerlastregalen. Als Schwerlastregale gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4000 kg aufnehmen müssen. Nach Belastungstypen und Bauweisen gehören dazu: Palettenregale (im Lager oder in Verkaufsräumen)
Wann ist ein Regal ein Schwerlastregal
Als Schwerlastregale gelten Regalsysteme, die Fachlasten bis zu 4000 kg aufnehmen müssen. Nach Belastungstypen und Bauweisen gehören dazu: Palettenregale (im Lager oder in Verkaufsräumen)Die Regalprüfung muss mindestens einmal pro Jahr, sowie durch einen „Regal Checker“ wöchentlich durchgeführt werden.Wann ist eine Regalprüfung notwendig Die Regalinspektion besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle. Letztere muss im Abstand von maximal 12 Monaten erfolgen.
Laut DIN EN 15635 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Wer darf eine Regalprüfung durchführen : Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.
Was muss alles geprüft werden : Was muss geprüft werden
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.).
- Dazu gehören auch die Elektroinstallation, die Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.
Wann muss ein Regal gegen Kippen gesichert werden
Regale mit einem Höhen/TiefenVerhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden. Beispiel: Ein Regal mit einer Tiefe von 300 mm und einer Höhe von 2.000 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden.
In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) wird ein Jahr als bewährte Prüffrist angegeben. Dies gilt grundsätzlich für alle Regale (zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Aufzugsanlagen (Personenaufzug, Lastenaufzug, Güteraufzug), Aufzugsbrandfallsteuerung, elektrische Anlagen unter Tage sowie Schachtförderanlagen, Bestrahlungs- und Beschleunigeranlagen, Blitzschutzanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (Gefahrmeldeanlagen), …
Was sind Prüfpflichtige Betriebsmittel : Dies sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.). Auch gehören Elektroinstallation, Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden, dazu.