In der Zulassungsbescheinigung Teil I erfahren Kfz-Halter die zulässige Reifengröße unter Punkt 15 (15.1 und 15.2). Hier wird nur noch eine Reifendimension genannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur diese auf das Fahrzeug passt und die einzig erlaubte Reifengröße ist.Die zulässige Reifengröße für Ihr Auto finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (umgangssprachlich: Fahrzeugschein). Dort sind die genauen Spezifikationen für Reifen und Felgen und weitere Informationen aufgeführt. Diese Daten geben Aufschluss über die passende Breite der Reifen, den Durchmesser und das Profil.Die prozentuale Höhe der Reifenseitenwand in Bezug auf die Reifenbreite. Die Reifenbauart (hier Radialreifen) Der Felgendurchmesser in Zoll. Der Tragfähigkeitsindex (die maximale Traglast des Reifens)
Warum steht nur noch eine Reifengröße im Fahrzeugschein : In einem neuen Fahrzeugschein kann nur eine Reifengröße eingetragen werden. Diese muss nicht mit den tatsächlich von Ihnen montierten Reifen übereinstimmen. Es ist möglich, dass an Ihrem Fahrzeug weitere Reifen montiert sind, auch wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein
Darf ich auch andere Reifen als die im Fahrzeugschein eingetragenen verwenden Bitte verwenden Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen, die in Ihrem Kfz-Schein und im Fahrzeugbrief unter den Ziffern 20 bis 23 sowie Ziffer 33 aufgeführt sind bzw.
Was passiert wenn man mit falscher Reifengröße fährt : Bußgelder bei falscher Bereifung:
Wer die Winterreifenpflicht missachtet, drohen Bußgelder sowie der Punkt in Flensburg. Entsteht zusätzlich eine Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Entsteht zusätzlich eine Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
Felgen mit einer ABE ohne A01 sind in Deutschland eintragungsfrei und dürfen ohne Nachtrag in die Fahrzeugpapiere verbaut werden. Die ABE gibt Auskunft über eventuelle Auflagen, die du im Zuge des Anbaus erfüllen musst, und ist bei felgenoutlet jederzeit auf der Produktseite einsehbar.
Abrollumfang Toleranz +1% bzw. -4% sind erlaubt. Bei allen anderen Abweichungen bedarf es einer Tachoangleichung.
Kann man andere Reifengröße eintragen lassen
Um konkreter zu werden: Wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, muss dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen. Bis dato war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich.