Welche Steuerfreigrenzen gibt es?
Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 € (2023: 10.908 €).Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.Für Bürgerinnen und Bürger. Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.

Wo ist die steuerfreigrenze : Aktuell, also im Jahre 2021, beläuft sich die Steuerfreigrenze für Singles auf 9.744 Euro und für Verheiratete auf 19.488 Euro. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das, dass Sie unter der Voraussetzung keinerlei Einkommensteuer zahlen müssen, dass Sie maximal 812 Euro im Monat an Bruttoeinkommen erzielen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen Tabelle

Tabelle für 2023 und 2024

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2024)
bis 15.999 Euro bis 17.005 Euro 14 – 24%
bis 62.809 Euro bis 66.760 Euro 24 – 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45%

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner : Der Grundfreibetrag beträgt 10.347 Euro für den Veranlagungszeitraum 2022, für Verheiratete 20.694 Euro. Für den Veranlagungszeitraum 2023 gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Für Verheiratete gibt es den doppelten Betrag.

Wie viel darf ich pro Monat steuerfrei verdienen Heruntergebrochen auf zwölf Monate durften einzeln veranlagte Privatpersonen also im Jahr 2023 bis zu 909 Euro (2024: 967 Euro) monatlich verdienen, bis sie über den Steuerfreibetrag kommen. Bei Verheirateten sind es jeweils die doppelten Beträge.

11.604 Euro

Für das Jahr 2024 steigt der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro. Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, ist es steuerfrei.

Wie hoch ist der jährliche Steuerfreibetrag

Die Höhe des Grundfreibetrags beträgt:

Grundfreibetrag 2021: 9.744 € für Singles, 19.488 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2022: 10.347 € für Singles, 20.694 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2023: 10.908 € für Singles, 21.816 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2024: 11.604 € für Singles, 23.208 € für Verheiratete.Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 10.908 Euro im Jahr 2023 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.Höhe und Freibetrag bei der Einkommensteuer

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz
bis 9.744€ 0%
9.745€ – 57.918€ 14-42%
57.919€ – 274.613€ 42%
über 274.613€ 45%


Grundfreibetrag und Einkommensteuer

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer 2024
Zu versteuerndes Einkommen 15.000 € Einkommensteuer 2024 581,59 €
Zu versteuerndes Einkommen 20.000 € Einkommensteuer 2024 1.759,28 €
Zu versteuerndes Einkommen 25.000 € Einkommensteuer 2024 3.057,33 €

Welche Rentner müssen keine Steuern mehr zahlen : Solange sie unter dem Freibetrag von 10.908 Euro bleiben, werden keine Steuern fällig. Nur wer darüber kommt, muss auch Steuern zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen rentenfreibetrag und Grundfreibetrag : Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Rentnerinnen und Rentner, die nach Abzug des Rentenfreibetrags mit ihren Renteneinkünften unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuern zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerfreibetrag und Grundfreibetrag

Steuerliche Freibeträge haben die Funktion, einen bestimmten Teil der Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen. Ein bedeutender Freibetrag der Einkommensteuer ist der Grundfreibetrag, der das existenznotwendige Sockeleinkommen eines Steuerpflichtigen von einer Steuerbelastung verschonen soll.

Von den Kapitalerträgen bleiben bei Ledigen 801 Euro (ab 01.01.2023: 1.000 Euro) und bei zusammenveranlagten Eheleuten 1.602 Euro (ab 01.01.2023: 2.000 Euro) steuerfrei.Progressiver Steuersatz in der Einkommensteuer

Progressionsstufe Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
Freibetrag 0 – 744 Euro 0 Prozent
Progressionszone I 745 – 14.753 Euro 14 bis 24 Prozent
Progressionszone II 14.754 – 57.918 Euro 24 bis 42 Prozent
Proportionalzone I (Spitzensteuersatz) 57.919 – 274.612 Euro 42 Prozent

Wie viel Steuern bei welchem Einkommen Tabelle : Tabelle für 2023 und 2024

Einkommen (2023) Einkommen (2024) Steuersatz (2024)
bis 15.999 Euro bis 17.005 Euro 14 – 24%
bis 62.809 Euro bis 66.760 Euro 24 – 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45%